Die 5 Fragen vor der Anbieterwahl
Implikation für den Dental-Unternehmer
- Führen Sie Erstgespräche mit mindestens zwei Anbietern und stellen Sie allen dieselben Fragen, nur so werden die Antworten vergleichbar.
- Angebote werden erst vergleichbar, wenn Sie sie auf Ihr eigenes Volumen umrechnen, samt Einrichtungsgebühr und Zusatzleistungen.
- Die Abrechnung ist ein Kernprozess, sichern Sie daher eine feste Ansprechpartnerin und eine Vertretung bei Urlaub und Krankheit.
- Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Übergabe offener Vorgänge bestimmen, wie teuer ein späterer Anbieterwechsel wird.
Bevor Sie Ihre Abrechnung auslagern, sollten diese fünf Fragen geklärt sein. Mit Checkliste für das Erstgespräch.
Offenlegung: Chairside wird von der Dentapal GmbH herausgegeben, die selbst externe Zahnarztabrechnung anbietet.
In 2 Minuten
- Vergleichen Sie Anbieter nicht nur über den Preis, sondern über den genauen Leistungsumfang.
- Fragen Sie, wer konkret Ihre Abrechnung macht und wie diese Person qualifiziert ist.
- AVV und Verschwiegenheitsverpflichtung müssen vor dem ersten Zugriff unterschrieben sein.
- Klären Sie Kündigungsfristen und die Übergabe, bevor Sie unterschreiben.
- Was Sie jetzt tun sollten: Nehmen Sie die Checkliste unten mit ins Erstgespräch mit zwei bis drei Anbietern.
Wer die Abrechnung auslagert, gibt einen Kernprozess der Praxis aus der Hand. Die folgenden fünf Fragen helfen, Angebote vergleichbar zu machen und böse Überraschungen zu vermeiden.
1. Was genau übernimmt der Anbieter?
„Komplette Abrechnung“ heißt nicht überall dasselbe. Lassen Sie sich schriftlich geben, welche Bereiche enthalten sind: KCH, ZE, PAR, KFO, Kieferbruch, GOZ-Liquidation, Heil- und Kostenpläne, Mahnwesen. Fragen Sie auch, wer Rückfragen der KZV oder von Patienten beantwortet.
2. Wer macht meine Abrechnung?
Fragen Sie nach der Qualifikation der Menschen, die für Sie arbeiten, etwa ZMV-Abschluss oder langjährige Praxiserfahrung. Wichtig ist auch: Haben Sie eine feste Ansprechpartnerin, oder wechselt die Zuständigkeit? Wie wird eine Vertretung bei Urlaub und Krankheit geregelt?
3. Wie sind Datenschutz und Schweigepflicht geregelt?
Vor dem ersten Zugriff auf Ihr System müssen ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB vorliegen. Fragen Sie außerdem, wie der Fernzugriff technisch abgesichert ist und ob Unterauftragnehmer eingesetzt werden.
4. Was kostet es wirklich?
Rechnen Sie die Angebote auf Ihre Praxis um: Ein Prozentsatz vom Honorar, ein Stundensatz und eine Pauschale lassen sich nur vergleichen, wenn Sie Ihr eigenes Volumen kennen. Fragen Sie nach Einrichtungsgebühren, Mindestlaufzeiten und Kosten für Zusatzleistungen.
5. Wie komme ich wieder heraus?
Klären Sie Kündigungsfristen und was bei einem Wechsel passiert: Wer übergibt offene Vorgänge, und bis wann? Werden alle Daten gelöscht, sobald der Vertrag endet? Ein seriöser Anbieter beantwortet diese Fragen ohne Zögern.
- Leistungsumfang schriftlich, je Bereich
- Qualifikation und feste Ansprechpartnerin
- Vertretungsregelung
- AVV und Verschwiegenheitsverpflichtung vor dem ersten Zugriff
- Technische Absicherung des Fernzugriffs, Unterauftragnehmer
- Preismodell, auf Ihr Volumen umgerechnet, plus Nebenkosten
- Mindestlaufzeit, Kündigung, Übergabe, Datenlöschung
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28 Auftragsverarbeiter. Abgerufen am 28.09.2026
- § 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen. Abgerufen am 28.09.2026
Stand: 27.09.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.
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