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Knochenersatzmaterialien 2026: Klassen, Produkte, Evidenz und Abrechnung

Implikation für den Dental-Unternehmer

  • Ersatzmaterial, Membranen, Fixierung und Einmal-Knochenkollektoren sind neben den Augmentationsleistungen gesondert berechenbar, prüfen Sie jede Rechnung.
  • Bei Sinuslift und kleinen Defekten ist das Material zweitrangig, das gibt Spielraum beim Einkauf, für Blöcke bleibt Eigenknochen erste Wahl.
  • Nennen Sie Patienten vor der Augmentation die Herkunft des Materials, ob Rind, Schwein oder Mensch, und halten Sie Alternativen bereit.

Autolog, allogen, xenogen oder alloplastisch? Was die Leitlinien zu Knochenersatzmaterialien sagen, welche Produkte es gibt, was neu ist und wie Sie Augmentation und Material abrechnen.

Veröffentlicht 28.09.2026Stand 28.09.20265 Min. LesezeitFachlich geprüft: Dentapal GmbH
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In 2 Minuten

  • Vier Klassen: autolog (eigener Knochen), allogen (menschlicher Spender), xenogen (Rind, Schwein), alloplastisch (synthetisch). Nur eigener Knochen und eingeschränkt allogenes Material regen die Knochenbildung selbst an.
  • Die S2k-Leitlinie 083-009 ist seit Juni 2025 abgelaufen und in Überarbeitung. Ihr Kern gilt weiter: Beim Sinuslift zeigen alle Materialien vergleichbare Erfolgsraten, Blöcke aus Ersatzmaterial sind dem Eigenknochenblock unterlegen.
  • Ridge Preservation erhält laut Cochrane (2021) im Mittel rund 1,2 mm Kammbreite und 1,4 mm Kammhöhe mehr, bei sehr niedriger Vertrauenswürdigkeit.
  • Allogene Präparate sind in Deutschland Arzneimittel mit PEI-Genehmigung, xenogene Materialien Medizinprodukte der Klasse III.
  • Was Sie jetzt tun sollten: Rechnen Sie das Ersatzmaterial neben 9100, 9110 oder 9120 immer gesondert ab und klären Sie Patienten über die Herkunft des Materials auf.

Fehlt Knochen für ein Implantat, müssen Sie ihn aufbauen. Dafür stehen eigener Knochen und vier Gruppen von Ersatzmaterial zur Verfügung. Dieser Überblick zeigt, was die Leitlinien sagen, welche Produkte es gibt und wie Sie abrechnen.

Die vier Materialklassen

KlasseHerkunftWirkungResorptionStatus in Deutschland
Autologeigener Knochen des Patientenleitet und regt Knochenbildung an (osteokonduktiv und osteoinduktiv)ja, teils raschGoldstandard, aber zweite Entnahmestelle
Allogenmenschlicher Spenderosteokonduktiv, eingeschränkt osteoinduktivjaArzneimittel, Genehmigung durch das PEI (§ 21a AMG)
XenogenRind oder SchweinosteokonduktivminimalMedizinprodukt Klasse III
Alloplastischsynthetisch, z. B. Hydroxylapatit, β-TCPosteokonduktivje nach MaterialMedizinprodukt

Weil xenogenes Material kaum resorbiert, eignet es sich auch als Schutzschicht über eigenem Knochen. Bei allogenem Material sind Zell- und DNA-Reste nachweisbar, ihre klinische Bedeutung ist laut Leitlinie umstritten.

Was die Leitlinien sagen

S2k-Leitlinie 083-009 Knochenersatzmaterialien (Stand 2020, gültig bis Juni 2025, laut DGI in Überarbeitung):

  • Ridge Preservation: Es sollte ein Ersatzmaterial eingesetzt werden.
  • Sinuslift: Alle Materialien und Techniken zeigen vergleichbare Erfolgsraten. Beim zweizeitigen Vorgehen kann ein resorptionsstabiles Material von Vorteil sein.
  • Kammdefekte: Bis 3 mm partikuläres Material mit Membran. Komplexe Defekte zweizeitig.
  • Blöcke: Xenogene und alloplastische Blöcke sind dem Eigenknochenblock unterlegen. Für allogene Blöcke ist die Langzeitprognose nicht belegt.
  • Alloplastisch: Bestenfalls gleichwertig, eher unterlegen, bei passender Indikation aber klinisch nutzbar.

S3-Leitlinie 083-042 PRF (gültig bis Dezember 2027): PRF verbessert die Heilung der Alveole und ist eine Option für die Ridge Preservation. Für den Sinuslift ist keine Empfehlung möglich.

S3-Leitlinie 083-055 Vitamin D (August 2025): Keine routinemäßige Bestimmung oder Gabe von Vitamin D vor Augmentation.

Was die Studien zeigen

  • Ridge Preservation (Cochrane, Atieh 2021, 16 RCTs): im Mittel 1,18 mm weniger Verlust an Kammbreite und 1,35 mm weniger an Kammhöhe. Beim Implantatverlust kein Unterschied. Vertrauenswürdigkeit sehr niedrig.
  • Sinuslift oder kurze Implantate (Cochrane, Esposito 2014): Bei 4 bis 9 mm Restknochen kein belegter Unterschied beim Implantatversagen, aber deutlich mehr Komplikationen mit Sinuslift.
  • Lateraler Sinuslift (Del Fabbro 2025, 49 RCTs): Implantatüberleben 84,6 bis 100 Prozent, kein relevanter Unterschied zwischen den Materialien.
  • Synthetisch gegen natürlich (Somngam 2025): Biphasisches Calciumphosphat bildet weniger neuen Knochen als Eigenknochen, aber etwas mehr als xenogenes Material.

Produkte im Überblick

Die Hersteller stehen in alphabetischer Reihenfolge. Öffentliche Preise haben wir nicht gefunden.

Hersteller, ProduktKlasseMerkmalePreis
botiss, cerabonexenogen (Rind)bei 1.200 °C verarbeitet, laut Hersteller keine Resorptionauf Anfrage
botiss, maxgraftallogenSpenderknochen der Cells+Tissuebank Austria, auch als individuell gefräster Block (bonebuilder)auf Anfrage
botiss, maxresorballoplastisch60 % Hydroxylapatit, 40 % β-TCPauf Anfrage
DIZGallogenGewebebank mit PEI-Genehmigungauf Anfrage
Geistlich, Bio-Ossxenogen (Rind)langsame Resorption, auch mit Kollagen (Bio-Oss Collagen)auf Anfrage
Nobel Biocare, creos xenogainxenogen (Rind)auch mit porcinem Kollagenauf Anfrage
Straumann, BoneCeramicalloplastisch60 % Hydroxylapatit, 40 % β-TCPauf Anfrage
Tutogen Medical, PUROSallogenPEI-Zulassung seit 2009auf Anfrage

Die vollständige Liste der genehmigten allogenen Knochenpräparate führt das Paul-Ehrlich-Institut.

Neu seit 2025

  • Geistlich kündigte im November 2025 ein fließfähiges Bio-Oss (80 % Bio-Oss, 20 % Kollagen) und die Membran Bio-Gide Forte an. Geistlich übernahm außerdem ReOss, den Hersteller der individuell 3D-gedruckten Titangitter Yxoss CBR, sowie zwei Allograft-Hersteller.
  • Individuelle Blöcke: Patientenindividuell gefräste Blöcke (maxgraft bonebuilder) und gedruckte Titangitter (Yxoss CBR) verbinden Augmentation mit digitaler Planung. Mehr dazu in „Digitale Implantologie“.

Was Sie abrechnen können

Augmentationen sind Privatleistung. Die GKV zahlt implantologische Leistungen nur bei Ausnahmeindikationen.

GOZ-Nr.Leistung2,3-fachHinweis laut BZÄK
GOZ 9090Knochengewinnung und -implantation51,74 €Ersatzmaterial gesondert, nicht neben 9100
GOZ 9100Augmentation, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich348,49 €neben 9110 nur zur Hälfte, neben 9120 zu einem Drittel, nicht neben 9130
GOZ 9110Interner Sinuslift194,04 €
GOZ 9120Externer Sinuslift, je Kieferhälfte388,07 €
GOZ 9130Bone Splitting199,21 €
GOZ 9140Knochenentnahme außerhalb des Aufbaugebiets84,08 €
Oft vergessen

Knochenersatzmaterial, Membranen und Material zur Membranfixierung sind neben den chirurgischen und implantologischen Leistungen gesondert berechnungsfähig. Das gilt auch für Einmal-Knochenkollektoren und -schaber. PRF hat keine eigene GOZ-Nummer und wird analog berechnet, die Blutentnahme nach GOÄ.

Häufige Fragen

Welches Knochenersatzmaterial ist das beste?

Eigener Knochen gilt als biologischer Goldstandard, hat aber eine Entnahmestelle und begrenzte Menge. Beim Sinuslift zeigen Leitlinie und Reviews keine relevanten Unterschiede zwischen den Materialien. Für Blöcke ist Eigenknochen überlegen.

Kann ich das Knochenersatzmaterial zusätzlich berechnen?

Ja. Knochenersatzmaterial und Membranen sind neben den Leistungen der GOZ-Abschnitte E und K gesondert berechnungsfähig. Bei GOZ 9090 stellt der BZÄK-Kommentar das ausdrücklich klar.

Muss ich Vitamin D vor einer Augmentation bestimmen?

Nein, nicht routinemäßig. Die S3-Leitlinie 083-055 (2025) rät von einer ungezielten Bestimmung und Supplementierung ab.

Quellen

  1. AWMF-Register 083-009, S2k-Leitlinie Implantologische Indikationen für die Anwendung von Knochenersatzmaterialien (Langfassung, Stand 2020). Abgerufen am 28.09.2026
  2. AWMF-Register 083-009, Kurzfassung. Abgerufen am 28.09.2026
  3. DGI, Leitlinie Knochenersatzmaterialien (Status). Abgerufen am 28.09.2026
  4. AWMF-Register 083-042, S3-Leitlinie Platelet-rich Fibrin (PRF) in der dentalen Implantologie (gültig bis 12/2027). Abgerufen am 28.09.2026
  5. AWMF-Register 083-055, S3-Leitlinie Vitamin D und Augmentationschirurgie (gültig bis 08/2030). Abgerufen am 28.09.2026
  6. Atieh MA et al.: Alveolar ridge preservation after tooth extraction. Cochrane Database Syst Rev 2021 (CD010176.pub3). Abgerufen am 28.09.2026
  7. Esposito M et al.: Interventions for replacing missing teeth: augmentation of the maxillary sinus. Cochrane Database Syst Rev 2014 (PubMed). Abgerufen am 28.09.2026
  8. Del Fabbro M et al.: Lateraler Sinuslift, 49 RCTs, 2025 (PubMed). Abgerufen am 28.09.2026
  9. Somngam 2025: Biphasisches Calciumphosphat gegen Auto- und Xenograft (PubMed). Abgerufen am 28.09.2026
  10. Paul-Ehrlich-Institut, genehmigte Knochenpräparationen. Abgerufen am 28.09.2026
  11. § 21a Arzneimittelgesetz. Abgerufen am 28.09.2026
  12. MDR Anhang VIII (Klassifizierungsregeln). Abgerufen am 28.09.2026
  13. Geistlich, Bio-Oss. Abgerufen am 28.09.2026
  14. Geistlich, Neuheiten und Übernahmen (11.11.2025), 11.11.2025. Abgerufen am 28.09.2026
  15. botiss, cerabone. Abgerufen am 28.09.2026
  16. botiss, maxresorb. Abgerufen am 28.09.2026
  17. botiss, maxgraft bonebuilder. Abgerufen am 28.09.2026
  18. Nobel Biocare, creos xenogain. Abgerufen am 28.09.2026
  19. Straumann, BoneCeramic
  20. BZÄK, GOZ-Kommentar Nr. 9090. Abgerufen am 28.09.2026
  21. BZÄK, GOZ-Kommentar Nr. 9100. Abgerufen am 28.09.2026
  22. BZÄK, GOZ-Kommentar Nr. 9110. Abgerufen am 28.09.2026
  23. BZÄK, GOZ-Kommentar Nr. 9120. Abgerufen am 28.09.2026
  24. BZÄK, GOZ-Kommentar Nr. 9130. Abgerufen am 28.09.2026
  25. BZÄK, GOZ-Kommentar Nr. 9140. Abgerufen am 28.09.2026

Stand: 28.09.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.

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