Chirurgie: Abrechnung im Überblick
Implikation für den Dental-Unternehmer
- Die Zuordnung ein- oder mehrwurzelig entscheidet zwischen 10 und 15 Punkten, die Osteotomie nach 47a bringt 58 Punkte, wenn die Aufklappung dokumentiert ist.
- Hemisektion (72 Punkte) und WSR an Molaren (96 Punkte) sind nur mit Begründung abrechenbar, machen Sie diese Angabe zum Pflichtfeld in der Dokumentation.
- Planen Sie die Nachbehandlung nach 38 als eigenen Termin, direkt im Anschluss an den Eingriff ist sie nicht abrechenbar.
- Bei Privatpatienten rechnen Sie neben GOZ Abschnitt D die Zuschläge nach Abschnitt L (Nrn. 0500 bis 0530) ab, prüfen Sie diese bei jedem Eingriff.
Extraktion, Osteotomie, Wurzelspitzenresektion, Zysten und Nachbehandlung. BEMA-Positionen, GOZ-Abschnitte und die wichtigsten Abrechnungsregeln.
In 2 Minuten
- GKV: BEMA Teil 1 (Nrn. 36 bis 63). PKV: GOZ Abschnitt D (Nrn. 3000 bis 3310) und Zuschläge nach Abschnitt L (Nrn. 0500 bis 0530).
- Ob ein Zahn als ein- oder mehrwurzelig gilt, legt der BEMA fest. Danach richtet sich 43 oder 44.
- Leitungsanästhesie (41) nur, wenn Infiltration nicht reicht, im Unterkiefer in der Regel.
- Nachbehandlung (38) nur in einer besonderen Sitzung, nicht direkt im Anschluss an den Eingriff.
- Was Sie jetzt tun sollten: Prüfen Sie bei Osteotomie, Hemisektion und WSR an Molaren, ob die Begründung in der Dokumentation steht.
Abrechnungsgrundlagen
| Kasse | Katalog | Regelwerk |
|---|---|---|
| GKV | BEMA Teil 1, Nrn. 36–63 | Behandlungsrichtlinie des G-BA, Abschnitt B IV |
| PKV | GOZ Abschnitt D (3000–3310) und L (0500–0530) | GOZ, ergänzend GOÄ |
Wichtige BEMA-Positionen
| Nr. | Kürzel | Leistung | Punkte |
|---|---|---|---|
| 43 | X1 | Entfernen eines einwurzeligen Zahnes | 10 |
| 44 | X2 | Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes | 15 |
| 45 | X3 | Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes | 40 |
| 46 | XN | Chirurgische Wundrevision in besonderer Sitzung | 21 |
| 47a | Ost1 | Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie | 58 |
| 47b | Hem | Hemisektion und Teilextraktion | 72 |
| 48 | Ost2 | Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes durch Osteotomie | 78 |
| 51a | Pla1 | Plastischer Verschluss der Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik | 80 |
| 54a–c | WR1 bis WR3 | Wurzelspitzenresektion Front, Seitenzahn, je weitere Wurzelspitze | 72 / 96 / 48 |
| 56a–d | ZY1 bis ZY4 | Operation einer Zyste | 120 / 72 / 48 / 48 |
| 38 | N | Nachbehandlung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 10 |
Punkte laut BEMA, Stand 1. Januar 2026.
Das sollten Sie wissen
- Einwurzelig (43): alle Frontzähne, im Oberkiefer Zahn 5, im Unterkiefer Zähne 4 und 5, alle Milchfrontzähne. Mehrwurzelig (44): alle Molaren, im Oberkiefer Zahn 4, alle Milchmolaren. Ein Wurzelrest wird wie der Zahn abgerechnet.
- 47a: setzt die Aufklappung des Zahnfleisches voraus.
- WSR an Molaren: in der Regel nur zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe, zur Vermeidung einer einseitigen Freiendsituation oder zum Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz.
- 47b (Hemisektion): nur in begründeten Ausnahmefällen zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe und/oder einer bestehenden prothetischen Versorgung. Die Vermeidung einer Freiendsituation genügt hier nicht.
- Retrograde Füllung nach WSR: gesondert nach 32 und 35.
- 38: nicht neben 36, 37 oder 46 an derselben Stelle in derselben Sitzung.
- Narkose: Eine Vollnarkose oder Analgosedierung ist Kassenleistung, wenn keine andere Schmerzausschaltung möglich ist. Sie läuft über die vertragsärztliche Versorgung, nicht über den BEMA.
Quellen
- KZBV: BEMA, Stand 1. Januar 2026. Abgerufen am 28.09.2026
- G-BA: Behandlungsrichtlinie, zuletzt geändert am 16.12.2021, in Kraft seit 09.03.2022. Abgerufen am 28.09.2026
- BZÄK: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012). Abgerufen am 28.09.2026
Stand: 12.10.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.
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