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Abrechnung

Chirurgie: Abrechnung im Überblick

Implikation für den Dental-Unternehmer

  • Die Zuordnung ein- oder mehrwurzelig entscheidet zwischen 10 und 15 Punkten, die Osteotomie nach 47a bringt 58 Punkte, wenn die Aufklappung dokumentiert ist.
  • Hemisektion (72 Punkte) und WSR an Molaren (96 Punkte) sind nur mit Begründung abrechenbar, machen Sie diese Angabe zum Pflichtfeld in der Dokumentation.
  • Planen Sie die Nachbehandlung nach 38 als eigenen Termin, direkt im Anschluss an den Eingriff ist sie nicht abrechenbar.
  • Bei Privatpatienten rechnen Sie neben GOZ Abschnitt D die Zuschläge nach Abschnitt L (Nrn. 0500 bis 0530) ab, prüfen Sie diese bei jedem Eingriff.

Extraktion, Osteotomie, Wurzelspitzenresektion, Zysten und Nachbehandlung. BEMA-Positionen, GOZ-Abschnitte und die wichtigsten Abrechnungsregeln.

Veröffentlicht 28.09.2026Stand 12.10.20262 Min. LesezeitFachlich geprüft: Dentapal GmbH
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In 2 Minuten

  • GKV: BEMA Teil 1 (Nrn. 36 bis 63). PKV: GOZ Abschnitt D (Nrn. 3000 bis 3310) und Zuschläge nach Abschnitt L (Nrn. 0500 bis 0530).
  • Ob ein Zahn als ein- oder mehrwurzelig gilt, legt der BEMA fest. Danach richtet sich 43 oder 44.
  • Leitungsanästhesie (41) nur, wenn Infiltration nicht reicht, im Unterkiefer in der Regel.
  • Nachbehandlung (38) nur in einer besonderen Sitzung, nicht direkt im Anschluss an den Eingriff.
  • Was Sie jetzt tun sollten: Prüfen Sie bei Osteotomie, Hemisektion und WSR an Molaren, ob die Begründung in der Dokumentation steht.

Abrechnungsgrundlagen

KasseKatalogRegelwerk
GKVBEMA Teil 1, Nrn. 36–63Behandlungsrichtlinie des G-BA, Abschnitt B IV
PKVGOZ Abschnitt D (3000–3310) und L (0500–0530)GOZ, ergänzend GOÄ

Wichtige BEMA-Positionen

Nr.KürzelLeistungPunkte
43X1Entfernen eines einwurzeligen Zahnes10
44X2Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes15
45X3Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes40
46XNChirurgische Wundrevision in besonderer Sitzung21
47aOst1Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie58
47bHemHemisektion und Teilextraktion72
48Ost2Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes durch Osteotomie78
51aPla1Plastischer Verschluss der Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik80
54a–cWR1 bis WR3Wurzelspitzenresektion Front, Seitenzahn, je weitere Wurzelspitze72 / 96 / 48
56a–dZY1 bis ZY4Operation einer Zyste120 / 72 / 48 / 48
38NNachbehandlung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich10

Punkte laut BEMA, Stand 1. Januar 2026.

Das sollten Sie wissen

  • Einwurzelig (43): alle Frontzähne, im Oberkiefer Zahn 5, im Unterkiefer Zähne 4 und 5, alle Milchfrontzähne. Mehrwurzelig (44): alle Molaren, im Oberkiefer Zahn 4, alle Milchmolaren. Ein Wurzelrest wird wie der Zahn abgerechnet.
  • 47a: setzt die Aufklappung des Zahnfleisches voraus.
  • WSR an Molaren: in der Regel nur zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe, zur Vermeidung einer einseitigen Freiendsituation oder zum Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz.
  • 47b (Hemisektion): nur in begründeten Ausnahmefällen zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe und/oder einer bestehenden prothetischen Versorgung. Die Vermeidung einer Freiendsituation genügt hier nicht.
  • Retrograde Füllung nach WSR: gesondert nach 32 und 35.
  • 38: nicht neben 36, 37 oder 46 an derselben Stelle in derselben Sitzung.
  • Narkose: Eine Vollnarkose oder Analgosedierung ist Kassenleistung, wenn keine andere Schmerzausschaltung möglich ist. Sie läuft über die vertragsärztliche Versorgung, nicht über den BEMA.

Quellen

  1. KZBV: BEMA, Stand 1. Januar 2026. Abgerufen am 28.09.2026
  2. G-BA: Behandlungsrichtlinie, zuletzt geändert am 16.12.2021, in Kraft seit 09.03.2022. Abgerufen am 28.09.2026
  3. BZÄK: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012). Abgerufen am 28.09.2026

Stand: 12.10.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.

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