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Wissenschaft

Weisheitszähne und Gerinnungshemmer: Was die Chirurgie-Leitlinien sagen

Implikation für den Dental-Unternehmer

  • Gesunde, symptomlose Weisheitszähne sind keine Routine-Indikation, planen Sie für belassene Zähne stattdessen regelmäßige Kontrolltermine ein.
  • Patienten mit Gerinnungshemmern pausieren meist nicht, klären Sie Medikation vorab, legen Sie DOAK-Eingriffe vor die Einnahme und planen Sie die Wundversorgung.
  • Eingriffe mit höherem Blutungsrisiko, etwa am Mundboden oder an der Kieferhöhle, gehören in Fachhände, legen Sie dafür feste Überweisungswege fest.

Wann Weisheitszähne raus sollen, wann Antibiotika sinnvoll sind und wie Sie unter Gerinnungshemmern extrahieren. Leitlinien und Cochrane-Reviews eingeordnet.

Veröffentlicht 28.09.2026Stand 28.09.20265 Min. LesezeitFachlich geprüft: Dentapal GmbH
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In 2 Minuten

  • Die S2k-Leitlinie zur Weisheitszahnentfernung (007-003) war bis August 2024 gültig, die S3-Leitlinie zur Chirurgie unter Gerinnungshemmern (083-018) bis August 2020.
  • Symptomlose, gesunde Weisheitszähne müssen nicht automatisch raus. Auch der Cochrane-Review von 2020 findet dafür keine ausreichende Evidenz.
  • Eine Antibiotikaprophylaxe bei der Weisheitszahnentfernung ist laut Leitlinie möglich. Nach Cochrane (2021) müssen 19 gesunde Patienten Antibiotika nehmen, damit einer weniger eine Infektion bekommt.
  • Gerinnungshemmer setzen Sie bei einfachen Eingriffen in der Regel nicht ab, duale Plättchenhemmung nie ohne Rücksprache mit dem Hausarzt.
  • Was Sie jetzt tun sollten: Dokumentieren Sie bei jeder Weisheitszahnentfernung Indikation, Aufklärung zum Belassen und Ihre Entscheidung zur Antibiose.

Weisheitszahnentfernung und Extraktionen unter Gerinnungshemmern gehören zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen in der Praxis. Für beide gibt es eine Leitlinie der Fachgesellschaften. Beide sind inzwischen abgelaufen. Was trotzdem gilt und was neuere Cochrane-Reviews dazu sagen.

Der Stand der Leitlinien

LeitlinieAWMF-Nr.StandGültig bis
S2k-Leitlinie Operative Entfernung von Weisheitszähnen007-003August 2019August 2024
S3-Leitlinie Zahnärztliche Chirurgie unter oraler Antikoagulation/Thrombozytenaggregationshemmung083-018August 2017August 2020

Federführend sind jeweils die DGMKG und die DGZMK. An der Weisheitszahn-Leitlinie waren unter anderem auch die DGKFO, die BZÄK und die KZBV beteiligt.

Beide Leitlinien sind abgelaufen

Die Gültigkeit beider Leitlinien ist überschritten, die Dateien im AWMF-Register tragen den Zusatz „abgelaufen“. Sie geben weiter den letzten Konsens der Fachgesellschaften wieder, sind aber nicht auf dem neuesten Stand. Das gilt besonders für die Gerinnungshemmer-Leitlinie von 2017.

Weisheitszähne: entfernen oder belassen?

Die Leitlinie unterscheidet nicht mehr streng zwischen „prophylaktischer“ und „therapeutischer“ Entfernung. Sie nennt klare Indikationen.

Entfernung ist angezeigt (starker Konsens), zum Beispiel bei:

  • akuten oder chronischen Infektionen (Dentitio difficilis),
  • nicht restaurierbarer Karies oder nicht behandelbarer Pulpitis,
  • nicht behandelbaren periapikalen Veränderungen,
  • Zysten, Tumoren oder dem Verdacht darauf,
  • Zähnen, die eine kieferorthopädische oder rekonstruktive Behandlung stören.

Entfernung kann angezeigt sein, etwa bei Resorptionen an Nachbarzähnen, zur Erleichterung einer KFO-Behandlung, bei Störungen der Okklusion oder wenn ohnehin eine Narkose für andere Eingriffe ansteht.

Belassen ist angezeigt, wenn der Zahn kieferorthopädisch eingeordnet oder prothetisch genutzt werden soll. Belassen kann angezeigt sein, wenn sich der Zahn voraussichtlich regelrecht einstellt oder wenn er tief verlagert ist, keinen krankhaften Befund zeigt und die Operation ein hohes Risiko hätte.

Weitere Kernpunkte:

  • Zeitpunkt: Steht eine Entfernung an oder ist sie absehbar, sollte sie während der Wurzelentwicklung erfolgen, möglichst vor dem 25. Lebensjahr.
  • DVT: Nicht nötig, wenn das Röntgenbild keine Risikosituation zeigt. Eine dreidimensionale Aufnahme kann angezeigt sein, wenn eine enge Lage zu Risikostrukturen wie dem Nervkanal erkennbar ist.
  • Koronektomie: Grundsätzlich sollen alle Zahnanteile entfernt werden. Bei hohem Risiko für den N. alveolaris inferior kann eine Koronektomie die Alternative sein.

Was die Cochrane-Evidenz sagt

Der Cochrane-Review von 2020 hat die Frage „entfernen oder belassen?“ für symptomlose, gesunde, retinierte Weisheitszähne untersucht. Er fand nur zwei geeignete Studien, eine randomisierte Studie mit 77 ausgewerteten Jugendlichen und eine Kohortenstudie mit 416 Männern. Das Ergebnis: Die Evidenz reicht nicht aus, um zu entscheiden, ob solche Zähne entfernt oder belassen werden sollten. Die Autoren empfehlen, die Präferenz des Patienten einzubeziehen und belassene Zähne regelmäßig zu kontrollieren.

Unsere Einordnung: Der Review bestätigt den Kurs der Leitlinie. Eine Routine-Entfernung gesunder Weisheitszähne lässt sich wissenschaftlich nicht begründen. Umso wichtiger ist, dass Sie die konkrete Indikation und die Aufklärung über das Belassen dokumentieren.

Antibiotika bei der Weisheitszahnentfernung

Die Leitlinie ist hier bewusst offen: Eine perioperative Antibiotikaprophylaxe kann erfolgen (starker Konsens). Die Datenlage belege die Wirksamkeit gut, wegen Resistenzen ließen sich aber sowohl Befürwortung als auch Ablehnung begründen.

Der Cochrane-Review von 2021 liefert dazu Zahlen. Ausgewertet wurden 23 Studien mit 2.583 Teilnehmern, meist gesunde Patienten bei der chirurgischen Entfernung retinierter Weisheitszähne:

ErgebnisEffekt der ProphylaxeEvidenzsicherheit
InfektionRisiko um etwa zwei Drittel geringer (RR 0,34), 19 Patienten behandeln, um eine Infektion zu vermeidenniedrig
Alveolitis (Dry socket)Risiko um etwa ein Drittel geringer (RR 0,66), 46 Patienten behandeln für einen Fall wenigerniedrig
Schmerz, Fieberkein klarer Unterschiedsehr niedrig
Nebenwirkungenkein klarer Unterschied, meist leicht und vorübergehendsehr niedrig

Die Autoren betonen, dass unklar ist, ob die Ergebnisse auf Patienten mit Vorerkrankungen übertragbar sind. Immungeschwächte Patienten brauchen eine individuelle Entscheidung.

Unsere Einordnung: Die Prophylaxe wirkt, aber der Nutzen für den einzelnen gesunden Patienten ist klein. Eine Routinegabe für alle ist damit schwer zu begründen, ein Verzicht bei Gesunden und einfachen Eingriffen ebenso gut vertretbar wie die gezielte Gabe bei höherem Risiko. Wichtig ist, dass Sie Ihre Entscheidung begründen und festhalten.

Extraktion unter Gerinnungshemmern

Die Leitlinie 083-018 geht vom Grundsatz aus: Blutungen nach zahnärztlicher Chirurgie sind meist lokal gut beherrschbar, ein Absetzen der Medikation birgt dagegen kardiovaskuläre Risiken.

MedikamentEinfache Eingriffe im komprimierbaren BereichEmpfehlungsgrad
Phenprocoumon, WarfarinTherapie weiterführenA („soll“)
DabigatranTherapie weiterführenB („sollte“)
Rivaroxaban, Apixaban, EdoxabanTherapie weiterführenB („sollte“)
ASS niedrig dosiert (Sekundärprophylaxe)Therapie weiterführenA („soll“)
Duale Plättchenhemmungnicht ohne hausärztliche Rücksprache absetzen, elektive Eingriffe verschiebenA („soll“)

Außerdem gilt:

  • Vor jedem Eingriff soll das Blutungsrisiko bewertet und die Wundversorgung geklärt sein, etwa Naht oder Kompression.
  • Bei direkten oralen Antikoagulanzien sollte der Eingriff möglichst kurz vor der nächsten regulären Einnahme liegen. Eingriffe mit höherem Blutungsrisiko sollten nicht früher als 12 bis 24 Stunden nach der letzten Einnahme erfolgen, bei Dabigatran und Niereninsuffizienz später.
  • Eingriffe mit größerem Blutungsrisiko, etwa bei Abszessen, am Mundboden oder an der Kieferhöhle, sollten Fachzahnärzte für Oralchirurgie, MKG-Chirurgen oder Fachkliniken übernehmen.
Sondervotum der DGMKG

Die DGMKG hat die Empfehlungen zu Cumarinen und Dabigatran nicht mitgetragen. Sie hält bei Cumarinen das Weiterführen nur für eine Möglichkeit („kann“) und bei Dabigatran auch eine Pause von einem Tag für vertretbar. Das zeigt: Hier gibt es keinen einheitlichen Standard.

Was das für die Abrechnung heißt

Die Leitlinien regeln keine Gebühren. Sie begründen aber die Indikation, und die entscheidet bei Osteotomie und Weisheitszahnentfernung über die Position. Welche BEMA- und GOZ-Nummern gelten, steht in unserem Überblick Chirurgie: Abrechnung im Überblick.

Häufige Fragen

Muss ich symptomlose Weisheitszähne entfernen?

Nein, nicht automatisch. Die Leitlinie nennt konkrete Indikationen zur Entfernung und zum Belassen. Für die Entfernung symptomloser, gesunder Weisheitszähne fand auch der Cochrane-Review von 2020 keine ausreichende Evidenz. Entscheiden Sie gemeinsam mit dem Patienten und kontrollieren Sie belassene Zähne regelmäßig.

Muss ein Patient vor der Extraktion sein Rivaroxaban oder Apixaban absetzen?

Bei einfachen Eingriffen im komprimierbaren Bereich nicht. Die Leitlinie empfiehlt, die Therapie weiterzuführen und den Eingriff kurz vor die nächste reguläre Einnahme zu legen. Bei Eingriffen mit höherem Blutungsrisiko sollten mindestens 12 bis 24 Stunden seit der letzten Einnahme vergangen sein.

Quellen

  1. AWMF-Register 007-003, S2k-Leitlinie Operative Entfernung von Weisheitszähnen (Langversion, Stand August 2019). Abgerufen am 28.09.2026
  2. AWMF-Register 083-018, S3-Leitlinie Zahnärztliche Chirurgie unter oraler Antikoagulation/Thrombozytenaggregationshemmung (Langversion, Stand August 2017). Abgerufen am 28.09.2026
  3. Cochrane Review CD003879: Surgical removal versus retention for the management of asymptomatic disease-free impacted wisdom teeth (2020), 04.05.2020. Abgerufen am 28.09.2026
  4. Cochrane Review CD003811: Antibiotics to prevent complications following tooth extractions (2021), 24.02.2021. Abgerufen am 28.09.2026

Stand: 28.09.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.

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