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Politik

Nachrichtendienstrecht: BZÄK fordert absoluten Schutz für das Patientengeheimnis

Implikation für den Dental-Unternehmer

  • Für Abläufe, Kosten und Honorar Ihrer Praxis ändert sich derzeit nichts, Schweigepflicht und Datenschutz gelten unverändert.
  • Bleibt der Entwurf unverändert, wären Gesundheitsdaten aus Zahnarztpraxen schlechter geschützt als etwa Mandantendaten einer Kanzlei.
  • Vertraulichkeit trägt das Patientenvertrauen, behalten Sie daher im Blick, ob der Entwurf im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird.

Der Regierungsentwurf zum Nachrichtendienstrecht schützt Heilberufe schwächer als etwa Anwälte. Die BZÄK verlangt Nachbesserung. Was das für Praxen heißt.

Veröffentlicht 25.09.2026Stand 27.09.20261 Min. LesezeitFachlich geprüft: Dentapal GmbH
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In 2 Minuten

  • Die Bundesregierung plant eine Neuregelung des Nachrichtendienstrechts. Der Entwurf schützt einige Berufsgruppen absolut vor Überwachung durch Nachrichtendienste, die Heilberufe aber nicht.
  • Die Bundeszahnärztekammer fordert, Zahnärztinnen und Zahnärzte ausdrücklich in den Kreis mit absolutem Schutz aufzunehmen.
  • Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. An Ihren Pflichten zur Schweigepflicht ändert sich derzeit nichts.
  • Was Sie jetzt tun sollten: Nichts, nur im Blick behalten. Ob der Entwurf nachgebessert wird, entscheidet sich im parlamentarischen Verfahren.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat am 25. September 2026 Änderungen am geplanten Nachrichtendienstrecht verlangt. Nach ihrer Darstellung sieht der Regierungsentwurf für bestimmte Berufsgruppen einen absoluten Schutz vor Überwachungsmaßnahmen der Nachrichtendienste vor. Genannt werden unter anderem Geistliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Abgeordnete. Ärzte und Zahnärzte gehören nicht dazu.

Was die BZÄK fordert

Die BZÄK argumentiert, dass Patienten sich auf die Vertraulichkeit ihrer Angaben in der Behandlung verlassen können müssen. Gesundheitsdaten seien genauso schutzwürdig wie andere Berufsgeheimnisse. Der Schutz des Patientengeheimnisses dürfe nicht davon abhängen, welche Sicherheitsbehörde zuständig ist und welche Befugnisse sie hat. Die Kammer fordert deshalb, Zahnärztinnen und Zahnärzte ausdrücklich den Berufsgeheimnisträgern mit absolutem Schutz gleichzustellen.

Das ist eine Forderung der Standesvertretung. Ob der Gesetzgeber sie aufgreift, ist offen.

Quellen

  1. BZÄK, Gleicher Schutz für alle Berufsgeheimnisträger, 25.09.2026. Abgerufen am 28.09.2026

Stand: 27.09.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.

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