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GKV-Schätzerkreis: Zusatzbeitrag bleibt 2027 stabil, weil die Ausgaben gedeckelt sind

Implikation für den Dental-Unternehmer

  • Die Kassen sollen 2027 vor allem durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entlastet werden, also auch über begrenzte Honorarzuwächse der Praxen.
  • Rechnen Sie für 2027 nicht mit spürbar höheren Punktwerten und planen Sie Ihre Kalkulation entsprechend.
  • Die Finanzkommission Gesundheit legt bis Ende 2026 weitere Reformvorschläge vor. Prüfen Sie dann, ob sie Ihre Praxis betreffen.

Der GKV-Schätzerkreis erwartet für 2027 einen stabilen Zusatzbeitrag. Grund ist vor allem die Ausgabenbremse des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Veröffentlicht 14.10.2026Stand 15.10.20261 Min. LesezeitFachlich geprüft: Dentapal GmbH
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In 2 Minuten

  • Der GKV-Schätzerkreis erwartet, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2027 stabil bleibt.
  • Die Ausgaben der Krankenkassen sollen 2027 voraussichtlich um unter 3 Prozent steigen, nach knapp 7 Prozent im laufenden Jahr.
  • Grund ist laut BMG vor allem das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Kassen 2027 um bis zu 15 Mrd. Euro entlastet.
  • Den genauen durchschnittlichen Zusatzbeitrag gibt das BMG bis zum 1. November bekannt.
  • Was Sie jetzt tun sollten: Kalkulieren Sie 2027 mit gebremsten Honorarzuwächsen und achten Sie auf die Rundschreiben Ihrer KZV zur Honorarverteilung.

Berlin – Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung kann 2027 stabil bleiben. Das ist das Ergebnis des GKV-Schätzerkreises, den das Bundesministerium für Gesundheit am 14. Oktober 2026 bekannt gegeben hat [1]. Dem Schätzerkreis gehören Fachleute des Bundesamtes für Soziale Sicherung, des GKV-Spitzenverbandes und des BMG an [1].

Die Ausgaben der Kassen sollen 2027 voraussichtlich um unter 3 Prozent steigen. Im laufenden Jahr rechnet das BMG noch mit knapp 7 Prozent, seit 2024 lag der Anstieg bei knapp 8 Prozent pro Jahr [1]. Den Rückgang führt das BMG vor allem auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück. Es entlastet die Kassen 2027 um bis zu 15 Mrd. Euro auf der Ausgabenseite [1].

Für Zahnarztpraxen ist das die Kehrseite der Budgetierung: Das Gesetz begrenzt die Ausgabendynamik nach Angaben des BMG in allen Bereichen auf die Zuwächse der beitragspflichtigen Einnahmen [1]. Was das für Punktwerte und Gesamtvergütungen ab 2027 heißt, beschreibt unser Beitrag Budgetierung: Wo sie steht und was sie für Praxen bedeutet.

Den genauen durchschnittlichen Zusatzbeitrag gibt das BMG bis zum 1. November bekannt [1]. Die Finanzkommission Gesundheit soll bis Ende 2026 weitere Vorschläge für Strukturreformen vorlegen [1].

Quellen

  1. BMG, Linnemann – Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz bleibt stabil, 14.10.2026. Abgerufen am 15.10.2026

Stand: 15.10.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.

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