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Politik

Digitalgesetz GeDIG, Zahnärzte gegen Risikohinweise der Krankenkassen

Implikation für den Dental-Unternehmer

  • Noch nicht beschlossen: Für Abläufe, Abrechnung und Honorar Ihrer Praxis ändert sich derzeit nichts.
  • Geplant sind mehr ePA-Funktionen und verbindlichere Fristen für Praxissoftware, das betrifft Ihre Praxis-IT.
  • Fax und Papier sollen in der Kommunikation mit Kassen und Kollegen durch KIM und TI-M ersetzt werden.

Das GeDIG soll Krankenkassen erlauben, Versichertendaten auszuwerten und vor Gesundheitsrisiken zu warnen. BZÄK und KZBV lehnen das ab. Stand und Folgen für Praxen.

Veröffentlicht 30.10.2026Stand 31.10.20262 Min. LesezeitFachlich geprüft: Dentapal GmbH
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In 2 Minuten

  • Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll Krankenkassen mehr Möglichkeiten geben, Daten ihrer Versicherten auszuwerten und sie auf individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen.
  • Bundeszahnärztekammer und KZBV lehnen das ab. Daten sollen an neutraler Stelle ausgewertet werden und zuerst an die behandelnden Zahnärzte gehen.
  • Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 erstmals beraten, die Anhörung im Gesundheitsausschuss war am 14. Oktober 2026. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
  • Was Sie jetzt tun sollten: Nichts, nur im Blick behalten, und bei Ihrem Softwareanbieter nachfragen, wie er die neuen ePA-Funktionen umsetzt.

Berlin – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat am 30. Oktober 2026 ihre Kritik am geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) bekräftigt [1]. Sie wendet sich vor allem dagegen, dass Krankenkassen die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten stärker auswerten und sie selbst über individuelle Gesundheitsrisiken informieren dürfen [1]. Zum Regierungsentwurf haben BZÄK und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht [1, 2].

Was BZÄK und KZBV fordern

Aus Sicht der BZÄK gehört die Aufklärung über persönliche Gesundheitsrisiken in das Gespräch zwischen Zahnärztin oder Zahnarzt und Patient [1]. Kammerpräsidentin Dr. Romy Ermler lehnt es ab, dass sich die Kassen in dieses Verhältnis einmischen [1]. Die Forderung: Daten an neutraler Stelle auswerten und die Ergebnisse zuerst den behandelnden Zahnärzten und Ärzten zur Verfügung stellen [1].

Mit der Kritik stehen die Zahnärzte nicht allein. In der Anhörung sahen auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Verbraucherzentrale Bundesverband die ausgeweitete Datennutzung durch die Kassen kritisch [5]. Der AOK-Bundesverband dagegen hält sie für einen wichtigen Ansatz in der Prävention [5].

Stand des Verfahrens

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 15. Juli 2026 beschlossen [6]. Der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 erstmals beraten und an den Gesundheitsausschuss überwiesen (Drucksache 21/8279) [3]. Die öffentliche Anhörung im Ausschuss fand am 14. Oktober 2026 statt [4]. Ein Beschluss des Bundestags steht noch aus. Einen Termin dafür nennen die Quellen nicht.

Was das Gesetz außerdem für Praxen vorsieht

  • ePA: neue Funktionen, etwa eine Volltextsuche ab Anfang 2027 und eine digitale Impfübersicht ab Mitte 2027. Krankenkassen und Hersteller von Praxisverwaltungssystemen sollen verlässlichere Fristen für die Umsetzung bekommen [6].
  • Kommunikation: Statt Fax und Papier sollen zwischen Leistungserbringern und mit den Kostenträgern die Dienste KIM und TI-M genutzt werden [6].
  • Telematikinfrastruktur: Die gematik soll mehr Befugnisse gegenüber Anbietern und Betreibern bekommen, bis hin zum Entzug der Zulassung, um Störungen zu verringern [6].

Einen Überblick über die zahnpolitischen Vorhaben des Jahres gibt der Artikel Wer macht Zahnpolitik? Akteure und Entscheidungen 2026.

Quellen

  1. BZÄK, Gesundheitsdaten im digitalen Raum schützen, 30.10.2026. Abgerufen am 31.10.2026
  2. BZÄK und KZBV, Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Abgerufen am 31.10.2026
  3. Deutscher Bundestag, Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege (erste Lesung, Drucksache 21/8279), 08.10.2026. Abgerufen am 31.10.2026
  4. Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit, Anhörung Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, 14.10.2026. Abgerufen am 31.10.2026
  5. Deutscher Bundestag, hib 831/2026, Gesundheitsfachleute fordern praxistaugliche Digitalisierung, 14.10.2026. Abgerufen am 31.10.2026
  6. BMG, Kabinett beschließt Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), 15.07.2026. Abgerufen am 31.10.2026

Stand: 31.10.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.

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