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Anbieter & Markt

Recruiting-Firmen für Zahnarztpraxen: Markt, Modelle und Konditionen

Implikation für den Dental-Unternehmer

  • Eine Stelle zu besetzen dauert laut KZBV-Umfrage rund sechs Monate. Jeder Monat ohne Personal kostet Behandlungszeit und damit Umsatz.
  • Erfolgshonorar, Pauschale oder Stundensatz: Das Modell entscheidet, ob Sie für ein Ergebnis oder für Aufwand zahlen, und wann die Kosten anfallen.
  • Bei Zeitarbeit bleibt der Verleiher Arbeitgeber. Wechselt die Kraft später fest in Ihr Team, kann eine Vermittlungsgebühr anfallen.
  • Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur ist kostenfrei und lässt sich mit bezahlten Angeboten kombinieren.

Immer mehr Firmen vermitteln Zahnärzte und Praxispersonal. Wie sich der Markt entwickelt hat, welche Modelle es gibt und worauf Sie bei Angeboten achten können.

Veröffentlicht 27.10.2026Stand 27.10.20266 Min. LesezeitHerausgeber: Dentapal GmbH, Anbieter externer Zahnarztabrechnung
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In 2 Minuten

  • Laut Destatis stieg die Zahl der Unternehmen mit Schwerpunkt Arbeitsvermittlung von 1.988 (2008) auf 4.026 (2018). Dazu kommen gut 6.400 Zeitarbeitsfirmen.
  • Für private Arbeitsvermittlung braucht es seit 2002 keine Erlaubnis mehr, nur eine Gewerbeanmeldung. Eine Erlaubnis brauchen Zeitarbeitsfirmen.
  • Fünf Modelle lassen sich unterscheiden: Personalvermittlung, Direktansprache, Zeitarbeit, Recruiting-Kampagnen und Anwerbung aus dem Ausland.
  • Die Konditionen setzen sich aus wenigen Bausteinen zusammen: Erfolgshonorar, Pauschale, Stundensatz, Übernahmegebühr, Garantie, Laufzeit.
  • Was Sie jetzt tun sollten: Vor der Unterschrift Modell, Gesamtkosten, Fälligkeit und Garantie schriftlich klären und Angebote nach denselben Fragen prüfen.

Immer mehr Firmen bieten Praxen an, Zahnärzte und Praxispersonal zu vermitteln. Der Markt ist deutlich gewachsen. Dieser Artikel ordnet ihn in fünf Schritten ein:

  1. Warum die Nachfrage steigt: Personalmangel und mehr angestellte Zahnärzte.
  2. Wie viele Anbieter es gibt: Zahlen des Statistischen Bundesamts.
  3. Welche Modelle es gibt: von der Vermittlung bis zur Anwerbung aus dem Ausland.
  4. Woraus die Konditionen bestehen: die üblichen Vertragsbausteine.
  5. Was sich raten lässt und was nicht: allgemeine Prüffragen für Ihre Auswahl.

Wir nennen keine einzelnen Anbieter und vergleichen oder bewerten keine Angebote. Die Modelle und Bausteine gelten für den Markt insgesamt.

1. Warum die Nachfrage steigt

Die Personalsuche ist für viele Praxen zum Engpass geworden. Eine repräsentative Umfrage des Zi im Auftrag der KZBV unter rund 1.900 Zahnärztinnen und Zahnärzten ergab [4]:

  • 40 Prozent der Praxen bewerten ihre Personalsituation als schlecht oder sehr schlecht.
  • Auf eine offene Stelle kommen im Schnitt 3,5 Bewerbungen, davon passen knapp 2,6 nicht zum Anforderungsprofil.
  • Eine Stelle zu besetzen dauert im Schnitt etwa sechs Monate.
  • 54 Prozent der Praxen, die in den letzten zwei Jahren nicht-zahnärztliches Personal suchten, konnten nicht jede Stelle besetzen.
  • Rund 43 Prozent mussten ihr Behandlungsangebot bereits einschränken.

Gesucht werden vor allem ZFA, ZMF und ZMV [4]. Hinzu kommt die Suche nach Zahnärztinnen und Zahnärzten: Die Zahl der angestellten Zahnärzte in Praxen und MVZ stieg laut KZBV von 8.875 (2014) auf 19.708 (2024) [5]. Wer wachsen oder seine Nachfolge vorbereiten will, sucht heute oft angestellte Kolleginnen und Kollegen. Mehr dazu in „Zahl der Zahnärzte“ und „ZFA-Ausbildung“.

2. Wie viele Anbieter es gibt

Eine Statistik nur für den Dentalbereich gibt es nicht. Das Statistische Bundesamt erfasst aber alle Unternehmen, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt die Vermittlung oder Überlassung von Arbeitskräften ist [1, 2].

Unternehmen mit Schwerpunkt Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften (in Tausend)
  • Arbeitsvermittlung (2008)2,0 Tsd.
  • Arbeitsvermittlung (2018)4,0 Tsd.
  • Zeitarbeit (2008)4,1 Tsd.
  • Zeitarbeit (2018)6,4 Tsd.

Quelle: Destatis, Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich 2008 und 2018. Ab 2014 auch Kleinstunternehmen unter 17.500 Euro Umsatz erfasst, Zeitvergleich deshalb eingeschränkt.

  • Arbeitsvermittlung: 1.988 Unternehmen im Jahr 2008 [1], 4.026 im Jahr 2018 [2]. Auch bei den Vermittlern mit mindestens 250.000 Euro Jahresumsatz hat sich die Zahl fast verdoppelt, von 728 auf 1.395 [1, 2].
  • Zeitarbeit (Überlassung): 4.149 Unternehmen 2008 [1], 6.433 im Jahr 2018 [2].
  • Zusammen: rund 6.150 Unternehmen 2008 und rund 10.500 im Jahr 2018 [1, 2].

Destatis weist darauf hin, dass der Zeitvergleich nur eingeschränkt möglich ist, weil ab 2014 auch sehr kleine Einheiten erfasst wurden [2]. Neuere Zahlen in dieser Gliederung haben wir nicht gefunden. Agenturen, deren Schwerpunkt zum Beispiel Werbung ist und die nebenbei Bewerber gewinnen, zählt die Statistik nicht mit.

Warum der Markt so offen ist: Bis 1994 hatte die heutige Bundesagentur für Arbeit ein Vermittlungsmonopol. Danach brauchten private Vermittler eine Erlaubnis, seit 2002 auch die nicht mehr. Heute genügt eine Gewerbeanmeldung [3]. Eine Erlaubnis der Bundesagentur brauchen dagegen Zeitarbeitsfirmen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [6, 7].

3. Welche Modelle es gibt

Hinter dem Wort „Recruiting“ stehen sehr unterschiedliche Leistungen. Entscheidend für Sie ist, wer Arbeitgeber wird und wofür Sie bezahlen.

  • Personalvermittlung: Der Anbieter sucht Bewerberinnen und Bewerber und stellt sie Ihnen vor. Arbeitgeber wird Ihre Praxis. Die Vergütung knüpft an die erfolgreiche Einstellung an.
  • Direktansprache (Headhunting): Der Anbieter spricht gezielt Beschäftigte anderer Praxen an. Arbeitgeber wird Ihre Praxis. Bezahlt wird der Suchauftrag, ggf. mit Erfolgsanteil.
  • Zeitarbeit: Der Anbieter überlässt eigene Beschäftigte an Ihre Praxis. Arbeitgeber bleibt der Verleiher. Bezahlt wird jede geleistete Stunde.
  • Recruiting-Kampagne: Der Anbieter wirbt in sozialen Medien und Jobportalen, die Bewerbungen gehen direkt an Sie. Arbeitgeber wird Ihre Praxis. Bezahlt wird die Kampagne, unabhängig vom Ergebnis.
  • Anwerbung aus dem Ausland: Der Anbieter sucht im Ausland und begleitet Anerkennung und Visum. Arbeitgeber wird Ihre Praxis. Bezahlt werden Vermittlung und Begleitung.

Zu einzelnen Modellen gelten besondere Regeln:

  • Zeitarbeit: Dieselbe Kraft darf höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate an dieselbe Praxis überlassen werden [6]. Sie hat grundsätzlich Anspruch auf die Arbeitsbedingungen und das Entgelt vergleichbarer Beschäftigter Ihrer Praxis; ein Tarifvertrag kann beim Entgelt in den ersten neun Monaten abweichen [6]. Der Vertrag zwischen Verleiher und Praxis braucht die Textform, und der Verleiher muss darin erklären, ob er die Erlaubnis besitzt [6].
  • Übernahme aus der Zeitarbeit: Ein Verbot, die Kraft nach der Überlassung fest einzustellen, ist unwirksam. Eine angemessene Vermittlungsvergütung an den Verleiher ist aber zulässig [6].
  • Vermittlung von Bewerbern: Verlangt ein Vermittler Geld von Arbeitsuchenden, gilt die Schriftform, die Vergütung ist nur im Erfolgsfall fällig und auf 2.000 Euro begrenzt [3]. Für die Vergütung, die die Praxis zahlt, gibt es keine gesetzliche Obergrenze.
  • Ausland: Für Gesundheits- und Pflegeberufe aus Staaten mit eigenem kritischem Personalmangel (Liste nach dem Verhaltenskodex der WHO) darf nur die Bundesagentur für Arbeit anwerben und vermitteln (§ 38 Beschäftigungsverordnung) [3].

Eine kostenfreie Möglichkeit bietet der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit. Er vermittelt Arbeitskräfte und Auszubildende, berät zu Personalfragen und ist unter 0800 4 555520 erreichbar [8].

4. Woraus die Konditionen bestehen

Angebote können sich aus den folgenden Bausteinen zusammensetzen, einzeln oder kombiniert. Konkrete Preise stehen im jeweiligen Angebot. Eine amtliche Übersicht über marktübliche Honorare gibt es nicht.

BausteinWas er bedeutetWas Sie im Angebot nachlesen können
Erfolgshonorarfällig erst bei Einstellung, z. B. als Anteil am Jahresgehalt oder als fester BetragBezugsgröße, Fälligkeit (Vertragsschluss oder Arbeitsbeginn)
Pauschale oder Anzahlungfällig unabhängig vom Ergebnis, ganz oder in Ratenwas sie abdeckt, ob sie mit dem Erfolgshonorar verrechnet wird
Monatsgebührlaufende Kampagne oder AboMindestlaufzeit, Kündigungsfrist
StundensatzZeitarbeit, je geleistete StundeZuschläge, Mindesteinsatz, Fahrtkosten
Übernahmegebührbei fester Einstellung einer ZeitarbeitskraftHöhe, ob sie mit der Einsatzdauer sinkt
Garantie oder Nachbesetzungwenn die Kraft in der Probezeit wieder gehtDauer, Ersatzsuche oder Rückzahlung
Exklusivitätnur dieser Anbieter darf für die Stelle suchenDauer, Folgen eigener Einstellungen

5. Was sich raten lässt und was nicht

✓ Das lässt sich allgemein raten
  • Das Modell schriftlich benennen lassen: Vermittlung, Zeitarbeit oder Kampagne.
  • Alle Kosten als Gesamtbetrag nennen lassen, mit Fälligkeit.
  • Klären, was bei frühem Ausscheiden gilt (Garantie, Nachbesetzung).
  • Laufzeit, Kündigung und Exklusivität vor der Unterschrift lesen.
  • Bei Zeitarbeit die Erklärung zur AÜG-Erlaubnis im Vertrag prüfen.
  • Mehrere Angebote nach denselben Fragen nebeneinanderlegen.
  • Den kostenfreien Arbeitgeber-Service parallel nutzen.
✕ Das lässt sich nicht pauschal raten
  • Welcher Anbieter der richtige ist. Das hängt von Stelle, Region und Zeitdruck ab.
  • Welche Honorarhöhe angemessen ist. Eine amtliche Richtgröße gibt es nicht.
  • Ob Erfolgshonorar oder Pauschale günstiger ist. Das hängt davon ab, wie schnell besetzt wird.
  • Ob eine Kampagne Bewerbungen bringt. Das Ergebnis ist nicht vorhersehbar.

Eine gute Vorbereitung hilft bei jedem Modell: ein klares Stellenprofil, eine schnelle Rückmeldung auf Bewerbungen und ein Plan für die Einarbeitung. Die KZBV-Zahlen zeigen, dass viele Bewerbungen nicht zum Profil passen [4]. Je genauer das Profil, desto besser lässt sich prüfen, ob ein Angebot dazu passt.

Häufige Fragen

Welche Recruiting-Firma ist die beste für Zahnarztpraxen?

Das bewerten wir nicht. Welches Angebot passt, hängt von der gesuchten Stelle, Ihrer Region, dem Zeitdruck und Ihrem Budget ab. Dieser Artikel beschreibt Modelle und allgemeine Prüffragen, ohne einzelne Anbieter zu vergleichen.

Darf eine Vermittlungsagentur auch von Bewerberinnen und Bewerbern Geld verlangen?

Nur eingeschränkt. Nach § 296 SGB III braucht der Vermittlungsvertrag mit Arbeitsuchenden die Schriftform, die Vergütung ist nur im Erfolgsfall fällig und auf höchstens 2.000 Euro begrenzt. Für die Vergütung, die eine Praxis zahlt, gibt es keine solche Obergrenze.

Darf ich eine Zeitarbeitskraft später fest anstellen?

Ja. Ein Verbot, die Kraft nach Ende der Überlassung einzustellen, ist nach § 9 AÜG unwirksam. Zulässig ist aber eine angemessene Vermittlungsvergütung an den Verleiher. Wie hoch sie ist, steht im Vertrag.

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt, Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich: Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 2008 (PDF). Abgerufen am 27.10.2026
  2. Statistisches Bundesamt, Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich: Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 2018 (PDF), 22.01.2021. Abgerufen am 27.10.2026
  3. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Zur Regulierung privater Arbeitsvermittlungsagenturen (EU 6 - 3000 - 081/26, PDF), 01.07.2026. Abgerufen am 27.10.2026
  4. KZBV, Fachkräftemangel wirkt sich auf Praxisalltag aus (Pressemitteilung), 19.09.2024. Abgerufen am 27.10.2026
  5. KZBV, Jahrbuch 2025, S. 166 und 167, Vertragszahnärzte und angestellte Zahnärzte (PDF). Abgerufen am 27.10.2026
  6. Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen AÜG, Anhang I: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Stand nach Änderung vom 22.12.2025, PDF). Abgerufen am 27.10.2026
  7. Bundesagentur für Arbeit, Arbeitnehmerüberlassung. Abgerufen am 27.10.2026
  8. Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber-Service. Abgerufen am 27.10.2026

Stand: 27.10.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.

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