Das Ende der Freiberuflichkeit? Was die Zahlen zu Investoren-MVZ zeigen
Implikation für den Dental-Unternehmer
- Investoren-MVZ sitzen vor allem in Großstädten. Dort konkurrieren Sie stärker um angestellte Zahnärzte und Patienten, auf dem Land kaum.
- Der Markt sortiert sich nach Größe. Wachsen können Sie mit Anstellungen (3, mit Begründung 4 je Vertragszahnarzt), als BAG oder mit eigenem MVZ.
- Bei der Abgabe ist eine MVZ-Gruppe ein möglicher Käufer neben Nachfolgern. Prüfen Sie jedes Angebot nach Preis, Ihrer Rolle danach und Ihrem Team.
- Ein Gesetz zu Investoren-MVZ ist angekündigt, ein Entwurf liegt nicht vor. Planen Sie mit den heutigen Regeln.
MVZ-Ketten mit Finanzinvestoren wachsen, Einzelpraxen werden weniger. Die Zahlen der KZBV, der Stand der Politik und Ihre Optionen als Zahnarzt und Praxisinhaber.
In 2 Minuten
- Ende 2024 gab es 1.511 zahnärztliche MVZ, Mitte 2025 schon 1.567. Das sind 4 Prozent aller Praxen. Knapp 80 Prozent sind weiter Einzelpraxen, dieser Anteil ist seit 20 Jahren stabil.
- Rund 30 Prozent der MVZ gehören laut KZBV Finanzinvestoren (468 Ende 2023). Zwei Drittel der MVZ gehören Zahnärzten selbst. In Investoren-MVZ arbeiten rund 3 Prozent der Zahnärzte.
- Das Wachstum flacht ab: Die Zahl der MVZ stieg 2022 noch um 13,6 Prozent, 2024 nur um 1,9 Prozent. Investoren-MVZ sitzen zu rund 80 Prozent in Städten.
- Die Koalition hat ein Gesetz zur Regulierung angekündigt, die Länder fordern es einstimmig. Ein Entwurf liegt nicht vor. Verbände der Betreiber sehen enge rechtliche Grenzen für Verbote.
- Was Sie jetzt tun sollten: Entscheiden Sie bewusst, ob Ihre Praxis wachsen, kooperieren oder in einigen Jahren übergeben werden soll. Jede dieser Optionen braucht Vorlauf.
Seit 2015 dürfen auch reine Zahnarzt-MVZ gegründet werden. Seitdem kaufen Finanzinvestoren kleine Krankenhäuser und gründen darüber MVZ-Ketten. Die Standesvertretung sieht darin eine Gefahr für die freiberufliche Praxis, Betreiberverbände sehen einen Beitrag zur Versorgung. Was sagen die Zahlen?
Der Artikel geht in fünf Schritten vor:
- Die Zahlen: Wie viele MVZ und Investoren-MVZ es gibt
- Die Verteilung: Wo Investoren-MVZ entstehen
- Die Politik: Wie weit die angekündigte Regulierung ist
- Die Debatte: Argumente beider Seiten
- Ihre Optionen: Wachsen, kooperieren oder abgeben
1. Die Zahlen: MVZ wachsen, Einzelpraxen bleiben die Regel
Ende 2024 nahmen 1.511 zahnärztliche MVZ an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil, Mitte 2025 waren es 1.567 mit 5.001 angestellten Zahnärzten [1]. Vor der Öffnung 2015 waren es 46.
- 201546
- 2016230
- 2017437
- 2018658
- 2019904
- 20201.062
- 20211.237
- 20221.405
- 20231.483
- 20241.511
- 2025 (Juni)1.567
Quelle: KZBV, Jahrbuch 2025, Tab. 6.12. An der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende MVZ. 2025: Stand 30. Juni.
Drei Befunde ordnen das ein:
- Das Wachstum flacht ab. 2016 vervielfachte sich die Zahl der MVZ, 2022 stieg sie noch um 13,6 Prozent, 2024 nur um 1,9 Prozent [1].
- Die Einzelpraxis bleibt die Regel. 2024 waren 79,8 Prozent aller Praxen Einzelpraxen, so viel wie 2005 (81,2 Prozent). Die Zahl der Praxen insgesamt sank aber von 43.684 (2014) auf 37.423 [1]. Anteile verloren vor allem die Gemeinschaftspraxen (BAG): von 18,6 auf 16,2 Prozent, weil viele in MVZ umgewandelt oder gleich als MVZ gegründet wurden.
- Angestellt wird vor allem beim Freiberufler. Mitte 2025 waren 32,5 Prozent aller Zahnärzte in der Kassenversorgung angestellt. Drei Viertel davon (75,6 Prozent) arbeiten in Praxen von Vertragszahnärzten, ein Viertel in MVZ [1].
Wie groß ist der Anteil der Investoren?
Die KZBV ordnet jedes MVZ einem Träger zu. Ende 2023 gehörten 468 zahnärztliche MVZ zu Finanzinvestoren, gut 30 Prozent aller MVZ [2]. 2018 waren es 111. Die KZBV zählte 14 Investorengruppen, zehn davon Private-Equity-Gesellschaften, vier Family Offices. Neuere bundesweite Zahlen hat die KZBV bisher nicht veröffentlicht.
- 201510
- 201633
- 201747
- 2018111
- 2019186
- 2020234
- 2021351
- 2022427
- 2023468
Quelle: KZBV, Fremdinvestoren in der vertragszahnärztlichen Versorgung, Stand 31.12.2023, Abb. 3.
Wichtig für die Einordnung:
- Zwei Drittel der MVZ gehören Zahnärzten. Ende 2023 waren 67,8 Prozent der MVZ in zahnärztlicher Trägerschaft [2]. Das MVZ ist also auch eine Rechtsform für Freiberufler, die größer werden wollen.
- Investoren-MVZ sind ein kleiner Teil der Versorgung. In iMVZ arbeiteten Ende 2023 1.925 Zahnärzte [2]. Gemessen an rund 62.900 Zahnärzten in der Kassenversorgung [1] sind das rund 3 Prozent (eigene Berechnung).
- Ketten wachsen schneller als Einzel-MVZ. Zwei Drittel aller MVZ gehörten Ende 2023 zu einer Kette, Mitte 2016 war es rund die Hälfte. Die drei größten Investorengruppen hatten 96, 79 und 77 Standorte [2].
2. Die Verteilung: Investoren-MVZ sind ein Großstadtthema
79 Prozent der iMVZ liegen laut KZBV im städtischen Raum, rund 80 Prozent in Regionen mit überdurchschnittlichem Einkommen. 59 Prozent sitzen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. In den neuen Bundesländern gab es Ende 2023 nur 14 iMVZ, neun davon in Großstädten [2].
- Einwohner29,4 %
- Einzelpraxen Zahnarztstellen35,2 %
- Gemeinschaftspraxen Zahnarztstellen33,2 %
- MVZ insgesamt Zahnarztstellen50,9 %
- Investoren-MVZ Zahnarztstellen60,8 %
Quelle: KZBV, Fremdinvestoren in der vertragszahnärztlichen Versorgung, Abb. 6. Einwohner und Zahnarztstellen nach Kreistyp des BBSR.
Einzel- und Gemeinschaftspraxen verteilen sich ungefähr so wie die Bevölkerung. Investoren-MVZ konzentrieren sich auf Großstädte. Für Sie heißt das: In Ballungsräumen spüren Sie die neuen Strukturen beim Werben um angestellte Zahnärzte und Patienten. Auf dem Land und im Osten spielen sie bisher kaum eine Rolle.
3. Die Politik: Gesetz angekündigt, Entwurf fehlt
Der Gesetzgeber hat die Gründung schon einmal begrenzt. Seit 2019 darf ein Krankenhaus zahnärztliche MVZ nur bis zu einem Versorgungsanteil von in der Regel 10 Prozent je Planungsbereich gründen [4]. Laut KZBV hat das die Ausbreitung nicht nennenswert gebremst, weil ein Krankenhaus bundesweit gründen darf, auch ohne zahnmedizinische Abteilung [2, 3].
- BundestagReine Zahnarzt-MVZ werden möglichGKV-Versorgungsstärkungsgesetz.
- BundestagQuote für Krankenhaus-MVZTerminservice- und Versorgungsgesetz: höchstens 5, 10 oder 20 Prozent Versorgungsanteil je Planungsbereich.
- BundesratBundesrat fordert MVZ-RegulierungsgesetzEntschließung, Drucksache 211/23.
- CDU, CSU, SPDKoalitionsvertrag kündigt iMVZ-Gesetz anZiel: Transparenz über Eigentümer und Verwendung der Beitragsmittel.
- BundestagBundestag lehnt Grünen-Antrag zu MVZ abMit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD.
- GesundheitsministerkonferenzAlle 16 Länder fordern GesetzentwurfEinstimmig, dazu Prüfauftrag für den Fall einer Insolvenz von MVZ-Ketten.
- KZBVKZBV fordert 50+1-RegelMehrheit der Anteile und Stimmrechte in zahnärztlicher Hand.
- BMGoffenReferentenentwurf iMVZ-Gesetz
Quellen zum Zeitstrahl: KZBV-Jahrbuch, KZBV, § 95 SGB V, Koalitionsvertrag, Bundestag, GMK und KZBV-Vertreterversammlung [1, 3, 4, 5, 7, 8, 9].
- Koalitionsvertrag: „Wir erlassen ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ-Regulierungsgesetz), das Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sicherstellt.“ [5] Von Gründungsverboten ist dort nicht die Rede.
- Bundestag: Die Grünen wollten MVZ mit Betreiber, wirtschaftlich Berechtigten und ärztlicher Leitung im Arztregister eintragen lassen. Nach einer Anhörung im November 2025 lehnte der Bundestag den Antrag am 18. März 2026 ab [6, 7].
- Länder: Die Gesundheitsministerkonferenz hat die Bundesregierung im Juni 2026 einstimmig aufgefordert, „zeitnah“ einen Entwurf vorzulegen. Sie bittet das BMG außerdem zu prüfen, wie die Versorgung gesichert wird, wenn ein Träger mehrerer MVZ in die Insolvenz geht [8].
- Stand 27. Oktober 2026: Ein Referentenentwurf zum iMVZ-Gesetz ist nicht veröffentlicht.
4. Die Debatte: Was beide Seiten sagen
KZBV und BZÄK: Investoren-MVZ begrenzen
- iMVZ tragen kaum zur Versorgung auf dem Land und von Pflegebedürftigen bei [2].
- Abrechnungsdaten zeigen laut KZBV eine Tendenz zu Über- und Fehlversorgung [10].
- Große Ketten bergen das Risiko von Versorgungslücken bei Insolvenz [2].
- Forderung: räumlicher und fachlicher Bezug zum Krankenhaus, Transparenzregister, 50+1-Regel [3, 9].
Verbände der MVZ-Betreiber: nicht nach Eigentümer unterscheiden
- Es gebe keine Belege, dass MVZ mit Kapitalgebern schlechter versorgen [6].
- Die ärztliche Unabhängigkeit sei durch das Berufsrecht gesichert [6].
- Verbote für bestimmte Trägergruppen stießen an verfassungs- und europarechtliche Grenzen [11].
- Viele Detailforderungen gingen an der Realität der ambulanten Versorgung vorbei [6].
Ein Streitpunkt sind junge Zahnärzte. Laut KZBV argumentieren Investoren, MVZ passten besser zu deren Wunsch nach Anstellung und Teilzeit. Die KZBV hält dagegen: 73 Prozent der angestellten Zahnärzte arbeiten in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen, und die Teilzeitquote ist in iMVZ mit 36 Prozent die niedrigste aller Praxisformen [2]. Der GKV-Spitzenverband schlägt einen Mittelweg vor: Vielfalt der Träger sichern, ärztliche Leitung stärken [6].
5. Ihre Optionen: Wachsen, kooperieren oder abgeben
Die Zahlen sprechen nicht für ein Ende der Freiberuflichkeit, aber für einen Umbau: weniger, größere Einheiten, mehr Angestellte. Für Ihre Praxis ergeben sich vier Wege.
| Weg | Was die Regeln erlauben | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Wachsen mit Anstellung | Bis zu 3, mit Begründung 4 angestellte Zahnärzte je Vertragszahnarzt [1] | Räume, Behandlungszeiten und Teilzeitmodelle für Angestellte |
| Kooperieren | Berufsausübungsgemeinschaft, auch überörtlich, oder Zweigpraxis [1] | Gemeinsame Verwaltung, Abrechnung und Einkauf |
| Eigenes MVZ | Seit 2015 als reines Zahnarzt-MVZ, zwei Drittel der MVZ gehören Zahnärzten [2] | Praxis wird zum Unternehmen mit Geschäftsführung und Angestellten |
| Abgeben | An Nachfolger, an angestellte Zahnärzte oder an eine MVZ-Gruppe | Früh planen, mehrere Wege prüfen |
Bei der Abgabe zählen nicht nur der Kaufpreis, sondern auch Ihre Rolle nach dem Verkauf (Weiterarbeit als Angestellter, wie lange, mit welchem Umfang) und was mit Ihrem Team geschieht. Eine Anstellung mit Übernahmeoption kann die Nachfolge in der eigenen Hand halten. Das ist besonders dort wichtig, wo Investoren-MVZ selten sind, also auf dem Land und im Osten.
Die KZBV-Jahrbuchzahlen für Ende 2025 erscheinen voraussichtlich im Jahrbuch 2026. Sobald ein Referentenentwurf zum iMVZ-Gesetz vorliegt, ordnen wir ihn hier ein.
Häufige Fragen
Was ist ein iMVZ?
Ein investorengetragenes Medizinisches Versorgungszentrum, also ein MVZ, hinter dem ein Finanzinvestor steht, etwa eine Private-Equity-Gesellschaft oder ein Family Office. In der Zahnmedizin gründen Investoren MVZ fast immer über ein Krankenhaus, das sie zuvor gekauft haben. Laut KZBV waren Ende 2023 95,7 Prozent aller zahnärztlichen MVZ in Krankenhausträgerschaft zugleich iMVZ.
Darf ein Krankenhaus überall zahnärztliche MVZ gründen?
Nicht unbegrenzt. Seit 2019 begrenzt § 95 Abs. 1b SGB V den Versorgungsanteil der zahnärztlichen MVZ eines Krankenhauses je Planungsbereich, in der Regel auf 10 Prozent. In unterversorgten Gebieten sind bis zu 20 Prozent erlaubt, in überversorgten nur 5 Prozent. Einen räumlichen oder fachlichen Bezug zum Krankenhaus verlangt das Gesetz bisher nicht.
Wem gehören die übrigen zahnärztlichen MVZ?
Überwiegend Zahnärzten. Ende 2023 waren laut KZBV 67,8 Prozent der MVZ in zahnärztlicher Trägerschaft, 31,5 Prozent in Krankenhausträgerschaft und unter 1 Prozent in ärztlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft.
Quellen
- KZBV, Jahrbuch 2025. Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung, Kapitel 6, Tab. 6.11 bis 6.15 (PDF). Abgerufen am 27.10.2026
- KZBV, Fremdinvestoren in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Aktuelle Entwicklungen, Kennzahlen, Analysen zu investorengetragenen MVZ, Stand der Daten 31.12.2023, April 2024 (PDF). Abgerufen am 27.10.2026
- KZBV, Zahnmedizinische Versorgungszentren (Z-MVZ): Positionen, Gutachten und Analysen. Abgerufen am 27.10.2026
- § 95 SGB V, Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, Abs. 1b (Gründung zahnärztlicher MVZ durch Krankenhäuser). Abgerufen am 27.10.2026
- CDU, CSU und SPD, Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag 21. Legislaturperiode, 2025, S. 106, Z. 3394 bis 3396 (PDF). Abgerufen am 27.10.2026
- Deutscher Bundestag, Expertenanhörung zu Medizinischen Versorgungszentren (hib, 12.11.2025, Antrag Drucksache 21/1667). Abgerufen am 27.10.2026
- Deutscher Bundestag, Grünen-Anträge zur Patientenversorgung beraten (Plenum 18.03.2026, Beschlussempfehlung 21/3075). Abgerufen am 27.10.2026
- Gesundheitsministerkonferenz, Öffentliche Ergebnisniederschrift der 99. GMK, 10. und 11. Juni 2026, Hannover, TOP 7.07 und 7.19 (PDF). Abgerufen am 27.10.2026
- KZBV, Beschluss der 8. Vertreterversammlung, Köln 2026: iMVZ wirksam begrenzen. Abgerufen am 27.10.2026
- BZÄK und KZBV, Zahnärzte mahnen erneut Regulierungsbedarf bei Investoren-MVZ an, Pressemitteilung vom 23.01.2024. Abgerufen am 27.10.2026
- Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV), Rechtsgutachten Prof. Dr. Martin Burgi: Verfassungs- und europarechtliche Grenzen weiterer MVZ-Regulierungen. Abgerufen am 27.10.2026
Stand: 27.10.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.
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