S3-Leitlinie Parodontitis: Was sie für die PAR-Behandlung bedeutet
Implikation für den Dental-Unternehmer
- Das Grading bestimmt Ihre abrechenbaren UPT-Leistungen: bis zu zwei bei Grad A, vier bei Grad B und sechs bei Grad C im zweijährigen UPT-Zeitraum.
- Anamnese, Röntgenbild unter zwölf Monaten, Staging und Grading sind Voraussetzung der Kassenleistung, eine Checkliste vor jedem Antrag vermeidet Lücken.
- Planen Sie Befundevaluation und UPT-Termine direkt nach dem Grad in Ihr Recall-System ein, damit keine Leistungen verloren gehen.
Die S3-Leitlinie zu Parodontitis Stadium I bis III gibt ein Stufenkonzept vor. So passt es zur PAR-Richtlinie des G-BA und zu Ihrer Kassenbehandlung.
In 2 Minuten
- Die S3-Leitlinie 083-043 beschreibt die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III in vier aufeinander aufbauenden Therapiestufen.
- Die PAR-Richtlinie des G-BA regelt seit dem 1. Juli 2021 die systematische Parodontitistherapie in der GKV und folgt einer ähnlichen Behandlungsstrecke.
- Staging und Grading sind Voraussetzung für die Kassenleistung, der Grad bestimmt die Häufigkeit der UPT.
- Die Leitlinie trägt den Stand Dezember 2020 und war bis November 2025 gültig, maßgeblich für die Abrechnung ist die PAR-Richtlinie.
- Was Sie jetzt tun sollten: Prüfen Sie, ob Anamnese, Befund, Staging und Grading in Ihrer Dokumentation vollständig sind, bevor Sie den Antrag stellen.
Seit dem 1. Juli 2021 ist die systematische Parodontitistherapie nach der PAR-Richtlinie des G-BA Kassenleistung. Fachlich stützt sie sich auf dieselbe Klassifikation wie die S3-Leitlinie zu Parodontitis Stadium I bis III. Wer beide kennt, plant die Behandlung sauberer und begründet sie besser.
Was die Leitlinie ist
Die S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ (AWMF-Register 083-043) ist die deutsche Fassung der Leitlinie der European Federation of Periodontology (EFP). Federführend waren die DG PARO und die DGZMK. Die Leitlinie baut auf der Klassifikation von 2018 mit Staging (Stadium) und Grading (Grad) auf. Sie ersetzt die früheren Leitlinien 083-029 und 083-030.
Die Leitlinie trägt den Stand Dezember 2020 und war laut Titelblatt bis November 2025 gültig. Im AWMF-Register ist die Datei als abgelaufen gekennzeichnet. Achten Sie darauf, ob eine überarbeitete Fassung erscheint.
Das Stufenkonzept
Die Leitlinie ordnet die Therapie in vier Stufen, die aufeinander aufbauen:
- Erste Stufe: Anleitung zur häuslichen Mundhygiene, professionelle supragingivale Biofilmentfernung und Kontrolle von Risikofaktoren wie Rauchen und Diabetes.
- Zweite Stufe: Subgingivale Instrumentierung, gegebenenfalls mit adjuvanten Maßnahmen. Hand-, Schall- und Ultraschallinstrumente zeigen laut Leitlinie keine bedeutsamen Unterschiede, ebenso wenig das Vorgehen innerhalb von 24 Stunden gegenüber dem quadrantenweisen Vorgehen.
- Dritte Stufe: Chirurgische Therapie bei verbleibenden Resttaschen, etwa Zugangslappen, resektive oder regenerative Verfahren.
- Vierte Stufe: Unterstützende Parodontitistherapie (UPT), um das Ergebnis dauerhaft zu sichern.
Zwischen den Stufen steht jeweils eine Reevaluation. Ob die nächste Stufe nötig ist, entscheidet der Befund, nicht ein fester Ablauf.
So bildet die PAR-Richtlinie die Stufen ab
Die PAR-Richtlinie übersetzt das Konzept in eine Behandlungsstrecke für die GKV:
| Stufe der Leitlinie | Schritt in der PAR-Richtlinie |
|---|---|
| Erste Stufe | Aufklärungs- und Therapiegespräch (§ 6), patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung (§ 8) |
| Zweite Stufe | Antiinfektiöse Therapie im geschlossenen Vorgehen (§ 9), adjuvante systemische Antibiotika nur bei besonders schweren Formen (§ 10) |
| Reevaluation | Befundevaluation drei bis sechs Monate nach der antiinfektiösen Therapie (§ 11) |
| Dritte Stufe | Chirurgische Therapie bei Sondierungstiefen ab 6 mm (§ 12) |
| Vierte Stufe | UPT über zwei Jahre (§ 13) |
Die Zuordnung ist eine eigene Einordnung. Sie zeigt: Wer leitliniengerecht behandelt, bewegt sich weitgehend im Rahmen der Kassenleistung.
Was für die Abrechnung zählt
Maßgeblich für die GKV ist allein die PAR-Richtlinie. Die wichtigsten Punkte:
- Voraussetzungen (§ 3, § 4): Anamnese einschließlich Diabetes und Tabakkonsum, klinischer Befund, Röntgenaufnahmen nicht älter als zwölf Monate und eine Diagnose nach gültiger Klassifikation. Die Behandlung ist bei Sondierungstiefen ab 4 mm angezeigt.
- Genehmigung (§ 5): Die Krankenkasse muss vorher genehmigen. Für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung gilt eine Sonderregelung, dort genügt eine Anzeige.
- UPT (§ 13): Der UPT-Zeitraum beträgt zwei Jahre. Je nach Grad sind die UPT-Leistungen bis zu zweimal (Grad A, Mindestabstand zehn Monate), viermal (Grad B, fünf Monate) oder sechsmal (Grad C, drei Monate) möglich. Eine Verlängerung, in der Regel höchstens sechs Monate, braucht eine vorherige Genehmigung.
Das Grading ist nicht nur Diagnose. Es legt fest, wie oft Sie UPT-Leistungen erbringen dürfen. Ein fehlendes oder unplausibles Grading kostet später Leistungen.
Die Richtlinie wurde zuletzt am 19. Dezember 2024 geändert (§§ 13 und 14), die Änderungen gelten gestaffelt seit dem 1. Januar und dem 1. Juli 2025. Nach § 14 lässt der G-BA die Richtlinie spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten wissenschaftlich evaluieren.
Stadium IV
Für Parodontitis Stadium IV gibt es eine eigene S3-Leitlinie (AWMF-Register 083-056). Die hier beschriebene Leitlinie deckt nur die Stadien I bis III ab.
Häufige Fragen
Ist die S3-Leitlinie für die Kassenabrechnung verbindlich?
Nein. Welche Leistungen die GKV übernimmt, regelt die PAR-Richtlinie des G-BA. Die Leitlinie beschreibt den fachlichen Stand der Behandlung.
Wie oft darf ich UPT-Leistungen erbringen?
Das richtet sich nach dem Grad. Im zweijährigen UPT-Zeitraum sind es laut PAR-Richtlinie bis zu zweimal bei Grad A, viermal bei Grad B und sechsmal bei Grad C, jeweils mit Mindestabständen.
Quellen
- AWMF-Register 083-043, S3-Leitlinie Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III (Langversion, Stand Dezember 2020). Abgerufen am 28.09.2026
- DG PARO, Leitlinien und Stellungnahmen. Abgerufen am 28.09.2026
- G-BA, PAR-Richtlinie (Übersicht und Änderungen). Abgerufen am 28.09.2026
- G-BA, PAR-Richtlinie, Fassung vom 19.12.2024. Abgerufen am 28.09.2026
- G-BA, Pressemitteilung: Systematische Behandlung von Parodontitis ist ab 1. Juli neue GKV-Leistung, 30.06.2021. Abgerufen am 28.09.2026
Stand: 27.09.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.
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