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Wissenschaft

Endodontie: Was Leitlinien zu Vitalerhaltung, Revision und WSR sagen

Implikation für den Dental-Unternehmer

  • Die Pulpotomie bei Erwachsenen liegt außerhalb der Kassenregel, klären Sie Patienten vor der Behandlung über die Kostenfrage auf.
  • Die KZV prüft jährlich 3 % der Praxen mit Überkappung und Folgeleistung je zehn Fälle, dokumentieren Sie Anamnese, Sensibilität und Röntgenbefund lückenlos.
  • Revisionen statt WSR sind bei Kassenpatienten nur eng angezeigt, halten Sie Undichtigkeit und das erfüllte Kriterium im Befund fest.

Neue europäische S3-Leitlinie zur tiefen Karies, die ESE-Leitlinie, die abgelaufene WSR-Leitlinie und aktuelle Cochrane-Daten, eingeordnet für Kassenpraxis und Dokumentation.

Veröffentlicht 28.09.2026Stand 28.09.20264 Min. LesezeitFachlich geprüft: Dentapal GmbH
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In 2 Minuten

  • Eine europäische S3-Leitlinie von 2026 empfiehlt bei tiefer Karies selektive oder schrittweise Exkavation und Kalziumsilikatzemente statt Kalziumhydroxid bei Überkappung und Pulpotomie.
  • Die Pulpotomie gilt dort auch bei Zeichen einer irreversiblen Pulpitis als Alternative zur Pulpektomie. In der GKV ist sie laut Behandlungsrichtlinie nur bei Kindern und Jugendlichen angezeigt.
  • Eine deutsche S3-Leitlinie zur Therapie pulpaler und apikaler Erkrankungen (083-058) ist angemeldet, die S2k-Leitlinie Wurzelspitzenresektion ist seit Juli 2025 abgelaufen.
  • Laut Cochrane 2024 verringern Antibiotika bei symptomatischer apikaler Parodontitis Schmerz und Schwellung kaum.
  • Was Sie jetzt tun sollten: Dokumentieren Sie bei jeder Überkappung Anamnese, Sensibilität und Befund. Genau das prüfen die KZVen in Stichproben.

In der Endodontie hat sich die Evidenz in den letzten Jahren deutlich in Richtung Vitalerhaltung verschoben. Die Kassenregeln stammen dagegen zum Teil aus einer älteren Zeit. Wer beides kennt, kann Patienten sauber aufklären und vermeidet Ärger bei Prüfungen. Die Abrechnung selbst finden Sie im Endodontie-Überblick.

Welche Leitlinien gelten

LeitlinieStandStatus am 28.09.2026
EFCD-ESE-ORCA S3-Leitlinie „Deep Caries Management“2026neu, europäisch
ESE S3-Leitlinie „Treatment of pulpal and apical disease“2023europäisch, gilt als Grundlage für die deutsche Fassung
AWMF 083-058 „Therapie pulpaler und apikaler Erkrankungen“ (S3)angemeldetin Arbeit, Fertigstellung geplant bis Ende 2026
AWMF 007-007 „Wurzelspitzenresektion“ (S2k)Juli 2020abgelaufen seit 30. Juli 2025

Europäische Leitlinien sind in Deutschland nicht automatisch Standard. Sie geben aber den aktuellen Stand der Wissenschaft wieder, und die deutsche S3-Leitlinie soll auf der ESE-Leitlinie aufbauen.

Tiefe Karies: Vitalerhaltung zuerst

Die europäische S3-Leitlinie zur tiefen Karies wurde 2026 von drei Fachgesellschaften (EFCD, ESE, ORCA) veröffentlicht, die DGZ war beteiligt. Die Kernaussagen laut Zusammenfassung:

  • Exkavation: Selektive oder schrittweise Kariesentfernung ist der nicht-selektiven vorzuziehen, um eine Pulpaeröffnung zu vermeiden.
  • Liner: Unterfüllungen nach der Kariesentfernung zeigen keinen einheitlichen Nutzen und werden nicht routinemäßig empfohlen.
  • Nach Pulpaeröffnung: Direkte Überkappung und Pulpotomie sind bei Zähnen ohne irreversible Pulpitis wirksame Optionen. Bei Zeichen einer irreversiblen Pulpitis ist die Pulpotomie eine akzeptable Alternative zur Pulpektomie.
  • Material: Hydraulische Kalziumsilikatzemente schnitten besser ab als Kalziumhydroxid und sollten bei Überkappung und Pulpotomie bevorzugt werden.

Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz reichte je nach Frage von sehr niedrig bis moderat.

Leitlinie und Kassenregel passen hier nicht zusammen

Die Behandlungsrichtlinie des G-BA gibt der Erhaltung der vitalen Pulpa ausdrücklich Vorrang (Abschnitt B III Nr. 8). Eine Vitalamputation (Pulpotomie) ist nach Nr. 9.2 aber nur bei Kindern und Jugendlichen angezeigt. Die europäische Leitlinie zu bleibenden Zähnen sieht die Pulpotomie dagegen auch bei Zeichen einer irreversiblen Pulpitis als Alternative zur Pulpektomie. Eine Altersgrenze nennt ihre Zusammenfassung nicht. Bei Erwachsenen bleibt die Pulpotomie damit außerhalb der Kassenregel.

Überkappung: Die KZV schaut auf die Indikation

Seit dem 1. Juli 2019 gilt die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Überkappung (QBÜ-RL-Z) des G-BA. Die KZVen ziehen jedes Jahr per Zufall drei Prozent der Praxen, die bei mindestens zehn Patienten eine Überkappung (BEMA 25 oder BEMA 26) und am selben bleibenden Zahn eine Folgeleistung wie Vitalexstirpation, Wurzelkanalbehandlung oder Extraktion abgerechnet haben. Je Praxis werden zehn Fälle geprüft.

Einziges Kriterium ist die korrekte Indikationsstellung. Der Prüfkatalog fragt unter anderem nach Anamnese (etwa ob Schmerzen der Anlass waren), Aussagen zur Sensibilität, Röntgenbild, Erhaltungswürdigkeit und Nachkontrolle.

Einordnung: Die Leitlinie stärkt die Vitalerhaltung. Gleichzeitig prüft die KZV, ob eine Überkappung angezeigt war, wenn der Zahn später doch endodontisch behandelt wird. Wer Befund und Sensibilität vor der Überkappung festhält, ist auf beiden Seiten abgesichert.

Revision oder Wurzelspitzenresektion?

Was die Kasse vorgibt. Laut Behandlungsrichtlinie (Abschnitt B III Nr. 9.4) sind bei Zähnen mit Wurzelfüllung und apikaler Veränderung primär chirurgische Maßnahmen angezeigt. Eine Revision ist in der Regel nur angezeigt, wenn die Wurzelfüllung im Röntgenbild nicht randständig oder undicht ist, und nur, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten, eine einseitige Freiendsituation vermieden oder funktionstüchtiger Zahnersatz erhalten wird.

Was die WSR-Leitlinie sagt. Die S2k-Leitlinie Wurzelspitzenresektion (007-007) nennt eine WSR unter anderem bei persistierender apikaler Parodontitis, wenn die vorhandene Wurzelfüllung nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Risiken entfernt oder verbessert werden kann, etwa bei aufwendiger Prothetik mit Wurzelstiften. Eine alleinige Antibiotikagabe ersetzt die WSR laut Leitlinie nicht. Die Leitlinie ist seit Juli 2025 abgelaufen.

Was eine Meta-Analyse zeigt. Eine Meta-Analyse von sieben Studien (Medicina, 2022) verglich die Misserfolge nach nichtchirurgischer Revision und endodontischer Chirurgie. Nach zwei Jahren schnitt die Chirurgie besser ab (RR 2,22 zulasten der Revision). Nach einem Jahr, drei bis vier Jahren und acht bis zehn Jahren zeigte sich kein Unterschied.

Einordnung: Langfristig scheinen beide Wege ähnlich erfolgreich. Die Wahl hängt vom Einzelfall ab: Qualität der alten Wurzelfüllung, Zugang, Stift und Krone. Die Kassenregel bevorzugt die Chirurgie. Wenn Sie aus fachlichen Gründen revidieren wollen, dokumentieren Sie, warum die Wurzelfüllung undicht oder nicht randständig ist und welches der drei Kriterien vorliegt.

Antibiotika: Meist nicht nötig

Der Cochrane-Review von 2024 fand drei Studien mit 134 Teilnehmern. Eine präoperative Einmalgabe Clindamycin bei symptomatischer apikaler Parodontitis führte zu wenig oder keinem Unterschied bei Schmerz und Schwellung (niedrige Vertrauenswürdigkeit). Auch eine siebentägige Penicillingabe zusätzlich zur Behandlung am Zahn bei akutem apikalem Abszess oder symptomatischem nekrotischem Zahn zeigte keinen Unterschied (sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Zu Antibiotika ohne gleichzeitige Behandlung am Zahn gab es keine Studien.

Einordnung: Die Datenlage ist klein, zeigt aber in dieselbe Richtung wie die WSR-Leitlinie: Die Behandlung am Zahn ist entscheidend, Antibiotika sind kein Ersatz. Das zählt auch mit Blick auf Resistenzen.

Häufige Fragen

Darf ich bei Erwachsenen eine Pulpotomie über die Kasse abrechnen?

Nach der Behandlungsrichtlinie des G-BA ist die Vitalamputation (Pulpotomie) nur bei Kindern und Jugendlichen angezeigt. Die europäische Leitlinie zur tiefen Karies nennt keine solche Altersgrenze, das ändert die Kassenregel aber nicht.

Revision oder Wurzelspitzenresektion, was zahlt die Kasse?

Bei Zähnen mit Wurzelfüllung und apikaler Veränderung sind laut Behandlungsrichtlinie primär chirurgische Maßnahmen angezeigt. Eine Revision ist in der Regel nur bei nicht randständiger oder undichter Wurzelfüllung angezeigt und nur, wenn eines der drei Kriterien erfüllt ist.

Quellen

  1. Deep Caries Management: EFCD-ESE-ORCA S3-Level Clinical Practice Guideline, Caries Res 2026 (PubMed), 22.04.2026. Abgerufen am 28.09.2026
  2. DGZ, Pressemitteilung: Neue europäische S3-Leitlinie ordnet das Management tiefer Karies neu. Abgerufen am 28.09.2026
  3. Treatment of pulpal and apical disease: ESE S3-level clinical practice guideline, Int Endod J 2023 (PubMed). Abgerufen am 28.09.2026
  4. AWMF-Register 083-058, S3-Leitlinie Therapie pulpaler und apikaler Erkrankungen (angemeldet). Abgerufen am 28.09.2026
  5. AWMF-Register 007-007, S2k-Leitlinie Wurzelspitzenresektion (Langfassung, Stand Juli 2020, abgelaufen). Abgerufen am 28.09.2026
  6. Cochrane Review 2024: Systemische Antibiotika bei symptomatischer apikaler Parodontitis und akutem apikalem Abszess (PubMed), 07.05.2024. Abgerufen am 28.09.2026
  7. Meta-Analyse 2022: Nichtchirurgische Revision gegen endodontische Chirurgie, Medicina (PubMed). Abgerufen am 28.09.2026
  8. G-BA, Behandlungsrichtlinie, Fassung vom 16.12.2021, in Kraft seit 09.03.2022. Abgerufen am 28.09.2026
  9. G-BA, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Überkappung (QBÜ-RL-Z). Abgerufen am 28.09.2026

Stand: 28.09.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.

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