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Abrechnung

Kieferorthopädie (KFO): Abrechnung im Überblick

Implikation für den Dental-Unternehmer

  • Unter KIG-Grad 3 oder ab 18 Jahren bei Beginn ist KFO in der Regel Privatleistung nach GOZ Abschnitt G, die Einstufung entscheidet über den Kostenträger.
  • Die 119 und 120 decken bis zu 16 Quartale mit höchstens 12 Abschlägen, die nur in Quartalen mit KFO-Leistungen fließen.
  • Über das 4. Behandlungsjahr hinaus gibt es Abschläge nur mit schriftlichem Antrag, eine Fristenliste je Patient sichert diesen Umsatz.
  • Dokumentieren Sie die Befunde, die zur KIG-Einstufung führen, denn davon hängt die gesamte weitere Abrechnung ab.

KIG-Einstufung, Altersgrenze, Behandlungsplan, Abschlagszahlungen und Retention. Die Regeln aus BEMA Teil 3 und der KFO-Richtlinie.

Veröffentlicht 28.09.2026Stand 28.09.20262 Min. LesezeitFachlich geprüft: Dentapal GmbH
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In 2 Minuten

  • GKV: BEMA Teil 3 und KFO-Richtlinien des G-BA. PKV: GOZ Abschnitt G (Nrn. 6000 bis 6260).
  • Kassenleistung nur ab Behandlungsbedarfsgrad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
  • Ab 18 Jahren bei Behandlungsbeginn keine Kassenleistung, außer bei schweren Kieferanomalien mit kombiniert kieferchirurgischer Behandlung.
  • Mit 119 und 120 sind bis zu 16 Behandlungsquartale abgegolten, bezahlt in höchstens 12 Abschlagszahlungen.
  • Was Sie jetzt tun sollten: Prüfen Sie bei jedem Plan die KIG-Einstufung und bei Behandlungen über vier Jahre den rechtzeitigen Verlängerungsantrag.

Abrechnungsgrundlagen

KasseKatalogRegelwerk
GKVBEMA Teil 3KFO-Richtlinien des G-BA mit KIG (Anlagen 1 bis 3)
PKVGOZ Abschnitt G, Nrn. 6000–6260GOZ, Kommentar der BZÄK

Wichtige BEMA-Positionen

Nr.LeistungPunkte
01kKieferorthopädische Untersuchung, frühestens nach 6 Monaten erneut28
5Kieferorthopädische Behandlungsplanung95
7aAbformung und Planungsmodelle19
116Fotografie, je Aufnahme, bis zu 4×15
117Modellanalyse35
118Kephalometrische Auswertung, höchstens 2× (Ausnahme 3×)29
119a–dUmformung eines Kiefers einschließlich Retention132 / 204 / 276 / 336
120a–dEinstellung des Unterkiefers in den Regelbiss204 / 228 / 276 / 336
122a–cKFO-Verrichtungen als alleinige Leistung21 / 43 / 27
123a / bLückenhalter, je Kiefer / Kontrolle je Quartal40 / 14
126aBracket oder Attachment18
126bBand42

Punkte laut BEMA, Stand 1. Januar 2026. Die Stufe a bis d von 119 und 120 ergibt sich aus dem Punkteschema im BEMA.

Das sollten Sie wissen

  • KIG: Die Einstufung erfolgt bei Behandlungsbeginn. Die Kriterien der Anlage 2 sind verbindlich.
  • Beginn: in der Regel nicht vor der 2. Phase des Zahnwechsels. Ausnahmen sind Habits, Lückenhalter, Frühbehandlung und frühe Behandlung schwerer Anomalien.
  • Frühbehandlung: nicht vor dem 4. Lebensjahr, längstens sechs Kalenderquartale.
  • Abschlagszahlungen: quartalsweise, nur in Quartalen mit KFO-Leistungen. Über das 4. Behandlungsjahr hinaus nur mit schriftlichem Antrag und Begründung.
  • Retention: bis zu zwei Jahre nach dem Quartal der letzten Abschlagszahlung. Ein festsitzender Unterkiefer-Frontzahnretainer nur bei E3 oder E4 in der Unterkieferfront.
  • 01 neben 119/120: nur für andere als kieferorthopädische Zwecke.

Quellen

  1. KZBV: BEMA, Stand 1. Januar 2026 (Teil 3). Abgerufen am 28.09.2026
  2. G-BA: Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung. Abgerufen am 28.09.2026
  3. BZÄK: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012). Abgerufen am 28.09.2026

Stand: 28.09.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.

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