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Abrechnung

Prophylaxe und Früherkennung (IP, FU): Abrechnung im Überblick

Implikation für den Dental-Unternehmer

  • IP und FU sind planbar, ein Recall nach Kalenderhalbjahr mit hinterlegten Altersgrenzen sorgt dafür, dass Sie alle Leistungen vollständig abrechnen.
  • Bei Pflegebedürftigen fehlen oft 107a, 174a und 174b, die je Kalenderhalbjahr 16, 20 und 26 Punkte bringen.
  • Die PZR steht nicht im BEMA, Sie berechnen sie nach GOZ 1040.

Individualprophylaxe für 6- bis 17-Jährige, Früherkennung bei Kleinkindern, Fluoridlack und Leistungen für Pflegebedürftige. Mit Altersgrenzen und Frequenzen.

Veröffentlicht 28.09.2026Stand 05.10.20262 Min. LesezeitFachlich geprüft: Dentapal GmbH
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In 2 Minuten

  • GKV: BEMA Teil 1 (IP 1 bis IP 5, FU 1, FU 2, FLA, 107, 174). PKV: GOZ Abschnitt B (Nrn. 1000 bis 1040).
  • IP 1 bis IP 5 gelten für Versicherte ab dem 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, meist einmal je Kalenderhalbjahr.
  • FU 1 (6. bis 33. Lebensmonat) und FU 2 (34. bis 72. Lebensmonat) schließen die 01 im selben Kalenderhalbjahr aus.
  • Für Pflegebedürftige und Menschen mit Eingliederungshilfe gibt es eigene Leistungen (107a, 174a, 174b).
  • Was Sie jetzt tun sollten: Prüfen Sie im PVS, ob Altersgrenzen und Halbjahresfristen von IP, FU und FLA hinterlegt sind.

Abrechnungsgrundlagen

KasseKatalogRegelwerk
GKVBEMA Teil 1, IP, FU, FLA, 107, 107a, 174G-BA-Richtlinien zu Individualprophylaxe, Früherkennung und Pflegebedürftigen
PKVGOZ Abschnitt B, Nrn. 1000–1040GOZ, Kommentar der BZÄK

Wichtige BEMA-Positionen

Nr.LeistungAlter / FrequenzPunkte
IP 1Mundhygienestatus6 bis 17 Jahre, 1× je Kalenderhalbjahr20
IP 2Mundgesundheitsaufklärung6 bis 17 Jahre, 1× je Kalenderhalbjahr17
IP 4Lokale Fluoridierung1× je Kalenderhalbjahr, bei hohem Kariesrisiko 2×12
IP 5Fissurenversiegelung der Zähne 6 und 7, je Zahn6 bis 17 Jahre16
FU 1Früherkennung (FUZ1 bis FUZ3)6. bis 33. Lebensmonat, Abstand mind. 4 Monate28
FU PrPraktische Anleitung der Betreuungspersonennur mit FU 110
FU 2Früherkennung (FUZ4 bis FUZ6)34. bis 72. Lebensmonat, Abstand mind. 12 Monate26
FLAFluoridlack6. bis 72. Lebensmonat, 2× je Kalenderhalbjahr14
107Zahnstein entfernen1× je Kalenderjahr16
107aZahnstein bei Pflegegrad oder Eingliederungshilfe1× je Kalenderhalbjahr16
174aMundgesundheitsstatus und -plan (Pflege)1× je Kalenderhalbjahr20
174bMundgesundheitsaufklärung (Pflege)1× je Kalenderhalbjahr26

Punkte laut BEMA, Stand 1. Januar 2026.

Das sollten Sie wissen

  • IP 2: setzt die Einzelunterweisung voraus. In drei Jahren sind alle Leistungsbestandteile mindestens einmal zu erbringen.
  • IP 5: auch bei Durchbruch der Sechsjahrmolaren vor dem 6. Geburtstag. Das Versiegelungsmaterial ist abgegolten.
  • FU: Ä 1 ist daneben nicht abrechenbar. Die 01 im Folgehalbjahr frühestens vier Monate nach der FU. Zwischen FU 1 und FU 2 liegen mindestens vier Monate. Die Dokumentation im Untersuchungsheft ist Pflicht, wenn es vorliegt.
  • 174a und 174b: nicht am selben Tag neben IP 1, IP 2, FU 1, FU 2, MHU, UPT a und UPT b. Die Anspruchsberechtigung dokumentieren Sie in der Patientenakte.
  • PZR: Der BEMA enthält keine professionelle Zahnreinigung. Sie wird nach GOZ 1040 berechnet.

Quellen

  1. KZBV: BEMA, Stand 1. Januar 2026. Abgerufen am 28.09.2026
  2. G-BA: Richtlinie Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen (Individualprophylaxe). Abgerufen am 28.09.2026
  3. G-BA: Richtlinie Zahnärztliche Früherkennung bis 6. Lebensjahr. Abgerufen am 28.09.2026
  4. G-BA: Richtlinie Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen. Abgerufen am 28.09.2026
  5. BZÄK: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012). Abgerufen am 28.09.2026

Stand: 05.10.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.

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