Prophylaxe und Früherkennung (IP, FU): Abrechnung im Überblick
Implikation für den Dental-Unternehmer
- IP und FU sind planbar, ein Recall nach Kalenderhalbjahr mit hinterlegten Altersgrenzen sorgt dafür, dass Sie alle Leistungen vollständig abrechnen.
- Bei Pflegebedürftigen fehlen oft 107a, 174a und 174b, die je Kalenderhalbjahr 16, 20 und 26 Punkte bringen.
- Die PZR steht nicht im BEMA, Sie berechnen sie nach GOZ 1040.
Individualprophylaxe für 6- bis 17-Jährige, Früherkennung bei Kleinkindern, Fluoridlack und Leistungen für Pflegebedürftige. Mit Altersgrenzen und Frequenzen.
In 2 Minuten
- GKV: BEMA Teil 1 (IP 1 bis IP 5, FU 1, FU 2, FLA, 107, 174). PKV: GOZ Abschnitt B (Nrn. 1000 bis 1040).
- IP 1 bis IP 5 gelten für Versicherte ab dem 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, meist einmal je Kalenderhalbjahr.
- FU 1 (6. bis 33. Lebensmonat) und FU 2 (34. bis 72. Lebensmonat) schließen die 01 im selben Kalenderhalbjahr aus.
- Für Pflegebedürftige und Menschen mit Eingliederungshilfe gibt es eigene Leistungen (107a, 174a, 174b).
- Was Sie jetzt tun sollten: Prüfen Sie im PVS, ob Altersgrenzen und Halbjahresfristen von IP, FU und FLA hinterlegt sind.
Abrechnungsgrundlagen
| Kasse | Katalog | Regelwerk |
|---|---|---|
| GKV | BEMA Teil 1, IP, FU, FLA, 107, 107a, 174 | G-BA-Richtlinien zu Individualprophylaxe, Früherkennung und Pflegebedürftigen |
| PKV | GOZ Abschnitt B, Nrn. 1000–1040 | GOZ, Kommentar der BZÄK |
Wichtige BEMA-Positionen
| Nr. | Leistung | Alter / Frequenz | Punkte |
|---|---|---|---|
| IP 1 | Mundhygienestatus | 6 bis 17 Jahre, 1× je Kalenderhalbjahr | 20 |
| IP 2 | Mundgesundheitsaufklärung | 6 bis 17 Jahre, 1× je Kalenderhalbjahr | 17 |
| IP 4 | Lokale Fluoridierung | 1× je Kalenderhalbjahr, bei hohem Kariesrisiko 2× | 12 |
| IP 5 | Fissurenversiegelung der Zähne 6 und 7, je Zahn | 6 bis 17 Jahre | 16 |
| FU 1 | Früherkennung (FUZ1 bis FUZ3) | 6. bis 33. Lebensmonat, Abstand mind. 4 Monate | 28 |
| FU Pr | Praktische Anleitung der Betreuungspersonen | nur mit FU 1 | 10 |
| FU 2 | Früherkennung (FUZ4 bis FUZ6) | 34. bis 72. Lebensmonat, Abstand mind. 12 Monate | 26 |
| FLA | Fluoridlack | 6. bis 72. Lebensmonat, 2× je Kalenderhalbjahr | 14 |
| 107 | Zahnstein entfernen | 1× je Kalenderjahr | 16 |
| 107a | Zahnstein bei Pflegegrad oder Eingliederungshilfe | 1× je Kalenderhalbjahr | 16 |
| 174a | Mundgesundheitsstatus und -plan (Pflege) | 1× je Kalenderhalbjahr | 20 |
| 174b | Mundgesundheitsaufklärung (Pflege) | 1× je Kalenderhalbjahr | 26 |
Punkte laut BEMA, Stand 1. Januar 2026.
Das sollten Sie wissen
- IP 2: setzt die Einzelunterweisung voraus. In drei Jahren sind alle Leistungsbestandteile mindestens einmal zu erbringen.
- IP 5: auch bei Durchbruch der Sechsjahrmolaren vor dem 6. Geburtstag. Das Versiegelungsmaterial ist abgegolten.
- FU: Ä 1 ist daneben nicht abrechenbar. Die 01 im Folgehalbjahr frühestens vier Monate nach der FU. Zwischen FU 1 und FU 2 liegen mindestens vier Monate. Die Dokumentation im Untersuchungsheft ist Pflicht, wenn es vorliegt.
- 174a und 174b: nicht am selben Tag neben IP 1, IP 2, FU 1, FU 2, MHU, UPT a und UPT b. Die Anspruchsberechtigung dokumentieren Sie in der Patientenakte.
- PZR: Der BEMA enthält keine professionelle Zahnreinigung. Sie wird nach GOZ 1040 berechnet.
Quellen
- KZBV: BEMA, Stand 1. Januar 2026. Abgerufen am 28.09.2026
- G-BA: Richtlinie Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen (Individualprophylaxe). Abgerufen am 28.09.2026
- G-BA: Richtlinie Zahnärztliche Früherkennung bis 6. Lebensjahr. Abgerufen am 28.09.2026
- G-BA: Richtlinie Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen. Abgerufen am 28.09.2026
- BZÄK: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012). Abgerufen am 28.09.2026
Stand: 05.10.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.
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