Zum Inhalt
Aktuell
Praxis & RechtDental-Influencer: Was Zahnärzte auf Instagram, TikTok und Co. zeigen dürfenWissenschaftKI in der Zahnheilkunde: Röntgen, Dokumentation, Telefon und Abrechnung im CheckJournal of Clinical PeriodontologyStudie der Woche: Gingivitis – was Instruktion, Motivation und elektrische Zahnbürste bringenWissenschaftMedikamente und Zahnbehandlung: Was kritisch ist, mit Such-FinderDeutscher BundestagWer macht Zahnpolitik? Akteure und Entscheidungen 2026Praxis & RechtRevenue Streams in der Zahnarztpraxis: Umsatzbringer und UmsatzkillerWissenschaftMundschleimhaut 2026: die häufigsten Veränderungen, mit Befund-FilterAnbieter & MarktDentaldepot oder Online-Marktplatz: Wohin entwickelt sich der Einkauf der Praxis?
Magazin für Dental-UnternehmerExterne Abrechnung suchen
Anbieter & Markt

3D-Drucker in der Zahnarztpraxis: Technik, Einsatz, Anbieter und Abrechnung

Implikation für den Dental-Unternehmer

  • Ein Praxisdrucker samt Nachbearbeitung kostet rund 10.000 bis 20.000 € und rechnet sich über die Menge, nicht über einzelne Fälle.
  • Vergleichen Sie zwölf Monate Laborrechnungen einer häufigen Indikation wie Schienen mit Drucker, Harz, Software und Personalzeit.
  • Die Laborleistung berechnen Sie zusätzlich zur zahnärztlichen Leistung, privat nach § 9 GOZ mit angemessenem Gewinnanteil.
  • Planen Sie eine Person im Team für Konstruktion, Druck, Nachbearbeitung und MDR-Dokumentation ein, das bindet dauerhaft Arbeitszeit.

Was Sie in der Praxis drucken können, welche Drucktechnik wofür passt, welche Hersteller es gibt, was sie kosten und wie Sie gedruckte Arbeiten abrechnen.

Veröffentlicht 28.09.2026Stand 28.09.20266 Min. LesezeitFachlich geprüft: Dentapal GmbH

Offenlegung: Chairside wird von der Dentapal GmbH herausgegeben, die selbst externe Zahnarztabrechnung anbietet.

Artikel teilen

In 2 Minuten

  • Gedruckt werden vor allem Modelle, Aufbissschienen, Bohrschablonen und Provisorien. Einige Harze sind für definitive Kronen zugelassen.
  • Drucker kosten laut öffentlichen Angeboten etwa 7.000 bis 23.000 €. Wasch- und Härtegerät, Harze, Wannen und Software kommen meist dazu.
  • Wer selbst druckt, ist Hersteller von Sonderanfertigungen: Erklärung nach Anhang XIII MDR für jede Arbeit, Dokumentation und Risikomanagement.
  • Abrechnung: Die zahnärztliche Leistung nach BEMA oder GOZ, das Gedruckte als Laborleistung nach BEL II oder § 9 GOZ, privat mit angemessenem Gewinnanteil.
  • Was Sie jetzt tun sollten: Starten Sie mit einer Indikation, etwa Schienen oder Bohrschablonen, und rechnen Sie Drucker, Material und Zeit gegen Ihre Laborrechnungen.

Der 3D-Drucker ist nach dem Intraoralscanner der häufigste zweite Schritt in die digitale Praxis. Dieser Beitrag vertieft den Abschnitt aus dem „Marktüberblick digitale Zahnheilkunde“: Was Sie drucken können, welche Technik wofür passt, welche Pflichten entstehen und wie Sie abrechnen.

Take-home-Messages

  • Einstieg: Ein Praxisdrucker samt Nachbearbeitung kostet rund 10.000 bis 20.000 €. Er rechnet sich über Menge, nicht über einzelne Fälle.
  • Einsatz: Schienen, Bohrschablonen, Modelle und Provisorien sind der sichere Start. Definitive Kronen nur mit dafür zugelassenem Harz und validiertem Ablauf.
  • Pflichten: Wer druckt, ist Hersteller nach MDR. Das ist machbar, aber nicht nebenbei.
  • Geld: Die Laborleistung rechnen Sie zusätzlich zur zahnärztlichen Leistung ab, privat mit angemessenem Gewinnanteil.

Welche Drucktechnik?

In der Praxis arbeiten fast alle Geräte mit flüssigem Kunststoff (Harz), der Schicht für Schicht mit Licht gehärtet wird. Sie unterscheiden sich in der Lichtquelle.

TechnikSo funktioniert sieStärkenTypische Geräte
SLA (Laser)Ein Laser zeichnet jede SchichtSehr feine OberflächenÄltere Formlabs-Modelle (Form 3B)
DLP (Projektor)Ein Projektor belichtet die ganze Schicht auf einmalSchnell, sehr genau, großes HarzangebotAsiga, BEGO, Dentsply Sirona, Rapid Shape, SprintRay
LCD / MSLA (Bildschirm)Ein Bildschirm maskiert UV-LichtGünstig, großer BauraumAckuretta, Formlabs Form 4B
Polyjet / MaterialjettingDruckkopf spritzt Harz auf, wie ein TintenstrahlerMehrfarbig, mehrere Materialien in einem DruckStratasys, eher für Labore

Für die Praxis ist die Technik weniger wichtig als die Frage, welche Harze für Ihren Drucker validiert sind. Die Indikation bestimmt das Harz, das Harz bestimmt den Drucker.

Was Sie drucken können

IndikationWas Sie brauchenHinweis
Modelle (Situation, Arbeit, Aligner)ModellharzEinfachster Einstieg, kein Patientenkontakt
Aufbissschienen, KnirscherschienenSchienenharz (Klasse IIa)Häufigster Grund für den Kauf
BohrschablonenSchablonenharz, sterilisierbarPlanung siehe „Digitale Implantologie“
ProvisorienProvisorienharzLangzeitprovisorien nur mit dafür zugelassenem Harz. Auf Implantaten siehe „Abutmentdesign“
Individuelle Löffel, BissschablonenLöffelharzSpart Laborwege
Definitive Kronen, Inlays, VeneersKeramik-gefülltes HybridharzNur validierter Ablauf, Herstellervorgaben genau einhalten
Prothesenbasen und -zähneBasis- und ZahnharzEher für das Praxislabor mit Erfahrung

Hersteller und Preise

Die Hersteller stehen in alphabetischer Reihenfolge. Alle Preise sind Richtwerte aus öffentlichen Angeboten, abgerufen am 28.09.2026. „Netto“ heißt zuzüglich 19 % MwSt. Wo kein öffentlicher Preis zu finden war, steht „auf Anfrage“.

Hersteller, ModellTechnikWas ihn auszeichnetPreis (Richtwert)
Ackuretta SOL PlusLCDGroßer Bauraum (bis 28 Kiefer), offen für Fremdharze10.990 € (Händler, MwSt. nicht angegeben)
Asiga MAX 2DLPKompakt, offen für über 500 Harze9.990 € netto (Händler)
Asiga PRO 4KDLPStandgerät mit hohem Durchsatz, eher Praxislabor22.990 € netto (Händler)
BEGO Varseo XSDLPKompakt, Druckzeit unabhängig von der Stückzahl, BEGO-Harze bis zur definitiven Kroneauf Anfrage
Dentsply Sirona PrimeprintDLPGeschlossenes System, Waschen und Härten automatischauf Anfrage
Formlabs Form 4BLCD-basiertes SLA38 eigene Harze, Fremdharze möglich7.936 € brutto (Hersteller, ohne Wash/Cure); Paket mit Wash, Cure und 3 Jahren Service 12.613 € brutto
Rapid Shape D10+ / D20+DLPOffen, auch als Straumann P-Serieauf Anfrage
Shining 3D AccuFab-D1sDLPModelle, Schablonen, Provisorien7.139 € brutto (Händler)
SprintRay Pro 2DLPEigene Harze und Partnermaterialien, Cloud-Software10.490 € netto (Händler, ohne Wasch- und Härtegerät)
SprintRay MidasKapsel-DLPFür definitive Kronen und Inlays, auch als Straumann Signature Midasauf Anfrage
Stratasys J5 DentaJetPolyjetMehrere Materialien in einem Druck, eher Dentallaborauf Anfrage
Was zum Preis dazukommt
  • Wasch- und Härtegerät: Ohne Nachbearbeitung ist kein Druck fertig. Bei Formlabs kosten beide zusammen rund 2.000 € brutto, wenn sie nicht im Paket sind.
  • Verbrauch: Harze, Wannen oder Folien, Isopropanol, Handschuhe.
  • Software: Konstruktion (etwa exocad, 3Shape, Blue Sky Plan) oft als Abo oder mit Exportgebühren.
  • Zeit: Konstruktion, Druckvorbereitung, Nachbearbeitung und Dokumentation.

Pflichten als Hersteller

Mit dem ersten Druck für einen Patienten stellen Sie eine Sonderanfertigung her und werden Hersteller nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR). Das gilt genauso für gefräste und klassisch im Praxislabor gefertigte Arbeiten.

  • Erklärung je Arbeit: Für jede Sonderanfertigung eine Erklärung nach Anhang XIII MDR. Der Patient muss sie erhalten können.
  • Dokumentation: Material, Charge, Ablauf und Verantwortlicher, damit jede Arbeit rückverfolgbar ist. Die MDR verlangt die Aufbewahrung mindestens 10 Jahre, bei implantierbaren Produkten 15 Jahre. Die Zahnärztekammer Nordrhein empfiehlt pauschal 15 Jahre.
  • Risikomanagement und QM: Mögliche Fehler erkennen und bewerten, Arbeitsanweisungen, Fehler- und Beschwerdemanagement.
  • Verantwortliche Person: Benennen Sie, wer in der Praxis für die Einhaltung zuständig ist.
  • Meldung: Schwerwiegende Vorkommnisse melden Sie dem BfArM.

Was Sie abrechnen können

Die zahnärztliche Leistung und die Laborleistung werden getrennt berechnet. Der Drucker selbst ist keine Leistung.

ArbeitZahnärztliche LeistungLaborleistung
Aufbissschiene ohne adjustierte OberflächeGKV: BEMA K2; privat: GOZ 7000 (270 Punkte, 34,93 € beim 2,3-fachen Satz)GKV nach BEL II, privat nach § 9 GOZ
Aufbissschiene mit adjustierter OberflächeGKV: BEMA K1; privat: GOZ 7010 (800 Punkte, 103,49 € beim 2,3-fachen Satz)GKV nach BEL II, privat nach § 9 GOZ
3D-gestützte BohrschabloneGOZ 9005 (300 Punkte, 38,81 € beim 2,3-fachen Satz)nach § 9 GOZ
Provisorien, Kronen, Prothesennach BEMA oder GOZ wie konventionell gefertigtGKV-Regelversorgung nach BEL II, sonst nach § 9 GOZ
Modellein der jeweiligen Leistung enthaltennach BEL II oder § 9 GOZ

Die GOZ-Nummern 7000 und 7010 gelten laut BZÄK unabhängig von der Herstellungsart, also auch für gedruckte Schienen.

Gewinnanteil im Praxislabor

Nach § 9 GOZ berechnen Sie die tatsächlich entstandenen Laborkosten. Laut BZÄK, gestützt auf LG Darmstadt (2021) und OLG Frankfurt (2022), darf dabei ein angemessener kalkulatorischer Gewinnanteil enthalten sein. Kalkulieren Sie Ihre Preise einmal sauber und dokumentieren Sie die Kalkulation.

Häufige Fragen

Sind die genannten Preise verbindlich?

Nein. Es sind Richtwerte aus öffentlichen Hersteller- und Händlerangeboten, abgerufen am 28.09.2026. Einrichtung, Schulung, Nachbearbeitung und Material sind meist nicht enthalten.

Muss ich für jede gedruckte Schiene eine Konformitätserklärung ausstellen?

Ja. Jede Sonderanfertigung braucht die Erklärung nach Anhang XIII MDR. Der Patient muss sie erhalten können, Sie bewahren eine Kopie mit der Dokumentation auf.

Darf ich jedes Harz in jedem Drucker verwenden?

Technisch oft ja, bei offenen Systemen. Für ein Medizinprodukt gilt aber die vom Harzhersteller validierte Kombination aus Drucker, Belichtung, Reinigung und Nachhärtung. Weichen Sie davon ab, tragen Sie das Risiko als Hersteller.

Brauche ich einen Zahntechniker?

Nein. Zahntechnische Leistungen gehören laut BZÄK zum Berufsbild des Zahnarztes. Sie brauchen aber eine Person im Team, die Konstruktion, Druck und Nachbearbeitung zuverlässig beherrscht.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR), Art. 52 Abs. 8 und Anhang XIII. Abgerufen am 28.09.2026
  2. Zahnärztekammer Nordrhein, Medical Device Regulation (MDR). Abgerufen am 28.09.2026
  3. Zahnärztekammer Nordrhein, FAQ zur MDR. Abgerufen am 28.09.2026
  4. BZÄK, Stellungnahme § 9 GOZ im Praxislabor. Abgerufen am 28.09.2026
  5. § 9 GOZ, Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen. Abgerufen am 28.09.2026
  6. BZÄK, GOZ-Kommentar Nr. 7000. Abgerufen am 28.09.2026
  7. BZÄK, GOZ-Kommentar Nr. 7010. Abgerufen am 28.09.2026
  8. BZÄK, GOZ-Kommentar Nr. 9005. Abgerufen am 28.09.2026

Stand: 28.09.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.

War dieser Artikel hilfreich?
Artikel teilen

Weiterlesen