Unternehmen Praxis: Diese KPIs sollten Praxiseigentümer kennen und regelmäßig prüfen
Implikation für den Dental-Unternehmer
- Ihre wichtigste Zahl ist der Gewinn je Inhaber: 2023 im Mittel 214.700 Euro, im Median 180.300 Euro vor Steuern.
- Von 100 Euro Einnahmen blieben im Schnitt 31,70 Euro Gewinn. Personal (29,50 Euro) und Fremdlabor (16,10 Euro) sind die größten Kosten.
- Ab 2027 steigen GKV-Punktwerte höchstens um die Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt. Wachstum kommt aus Privatanteil und Produktivität.
- Prüfen Sie Gewinn, Personalkosten und Forderungen monatlich, den Rest quartalsweise. Vergleichswerte liefert das Zahnärzte-Praxis-Panel.
Zwölf Kennzahlen, mit denen Sie Ihre Praxis wie ein Unternehmen steuern. Wie Sie sie berechnen, wie oft Sie sie prüfen und woran Sie sie messen.
In 2 Minuten
- Ihre Praxis ist ein mittelständisches Unternehmen: im Schnitt 807.000 Euro Einnahmen und 551.500 Euro Betriebsausgaben im Jahr 2023.
- Als Eigentümer zählt für Sie am Ende der Gewinn je Inhaber. Er wuchs von 2019 bis 2023 nach Abzug der Inflation nur um 0,4 Prozent im Jahr.
- Zwölf Kennzahlen in vier Bereichen genügen: Ertrag, Umsatzqualität, Patienten, Team.
- Die GKV-Vergütung ist ab 2027 eng begrenzt. Privatanteil, GOZ-Faktor und Produktivität je Stunde werden wichtiger.
- Was Sie jetzt tun sollten: Legen Sie fest, wer Ihnen die zwölf Kennzahlen monatlich auf einer Seite liefert, und nehmen Sie sich 30 Minuten für die Besprechung.
Ihre Praxis ist ein Unternehmen, und Sie sind ihr Eigentümer. Wie jedes Unternehmen steuern Sie sie am besten mit wenigen Kennzahlen, im Management KPIs genannt (Key Performance Indicators). Dieser Beitrag zeigt zwölf Kennzahlen, die für das Unternehmen Praxis wirklich zählen, wie Sie sie berechnen und woran Sie sie messen.
Das Unternehmen Praxis in Zahlen
Eine Zahnarztpraxis nahm 2023 im Schnitt 807.000 Euro ein. Davon liefen 52,1 Prozent über die KZV, 47,9 Prozent kamen direkt von Patienten, privaten Versicherungen und als Eigenanteile [1]. Die Betriebsausgaben lagen bei 551.500 Euro, das sind 68,3 Prozent der Einnahmen. Als Gewinn vor Steuern (Einnahmen-Überschuss) blieben 255.500 Euro je Praxis, also 31,7 Prozent [1].
- Gewinn (vor Steuern)31,7 %
- Personal29,5 %
- Fremdlabor16,1 %
- Übrige Ausgaben13,1 %
- Material Praxis und Labor5,6 %
- Raumkosten4,1 %
Eigene Berechnung aus KZBV-Jahrbuch 2025, Tab. 5.5, Durchschnitt je Praxis in Deutschland (Quelle 1). Übrige: Abschreibungen, Zinsen und sonstige Betriebsausgaben.
Je Inhaber lag der Gewinn 2023 im Mittel bei 214.700 Euro, im Median bei 180.300 Euro [1]. Nach Abzug der Inflation wuchs er zwischen 2019 und 2023 nur um 0,4 Prozent im Jahr [1]. Personal ist der größte Kostenblock: Die Personalausgaben stiegen 2023 um 10,1 Prozent und machten 43,1 Prozent aller Betriebsausgaben aus [1]. Wer seine Kennzahlen nicht kennt, merkt erst mit dem Jahresabschluss, dass die Kosten schneller gestiegen sind als die Einnahmen.
Die zwölf Kennzahlen
Ertrag
| Kennzahl | So berechnen Sie sie | Vergleichswert | Wie oft |
|---|---|---|---|
| 1. Gewinn je Inhaber | Einnahmen minus Betriebsausgaben, geteilt durch die Zahl der Inhaber | Mittel 214.700 €, Median 180.300 € | monatlich |
| 2. Umsatzrendite | Gewinn ÷ Einnahmen | 31,7 % | monatlich |
| 3. Honorarumsatz | Einnahmen minus Fremdlaborkosten | 677.000 € je Praxis | monatlich |
| 4. Personalkostenquote | Personalkosten ÷ Honorarumsatz | 35,1 % (eigene Berechnung) | monatlich |
Vergleichswerte für 2023 nach KZBV-Jahrbuch 2025 [1]. Ziehen Sie die Fremdlaborkosten ab, bevor Sie Quoten vergleichen. Laborkosten reichen Sie an Patienten und Kassen weiter, sie blähen den Umsatz auf, ohne Ertrag zu bringen. Als Eigentümer sollten Sie Ihren Gewinn monatlich kennen und nicht erst mit dem Jahresabschluss.
Umsatzqualität
| Kennzahl | So berechnen Sie sie | Woran messen | Wie oft |
|---|---|---|---|
| 5. Honorar je Behandlerstunde | Honorarumsatz ÷ geplante Behandlungsstunden am Stuhl | eigenes Vorjahr | monatlich |
| 6. Anteil nicht über die KZV | Privat- und Eigenanteilseinnahmen ÷ Einnahmen | 47,9 % im Schnitt | quartalsweise |
| 7. Durchschnittlicher GOZ-Faktor | Gewichteter Schnitt der Steigerungssätze je Leistung | 2,3 als Regelsatz | quartalsweise |
| 8. GKV-Budgetausschöpfung | Abgerechnete GKV-Leistungsmenge ÷ Budget laut HVM Ihrer KZV | unter 100 % | quartalsweise |
Das Honorar je Behandlerstunde ist die ehrlichste Zahl für die Produktivität Ihres Unternehmens. Sinkt sie, liegt es meist an Leerlauf, ausgefallenen Terminen oder Leistungen, die nicht erfasst wurden. Der Anteil nicht über die KZV liegt im Schnitt bei 47,9 Prozent [1]. Der GOZ-Rahmen reicht vom einfachen bis zum 3,5-fachen Satz, der 2,3-fache Satz bildet die durchschnittliche Leistung ab [3]. Liegt Ihr Schnitt dauerhaft genau auf 2,3, nutzen Sie den Rahmen vermutlich nicht nach Schwierigkeit und Zeitaufwand. Wie Sie höhere Faktoren begründen, steht im Beitrag GOZ-Faktor über 2,3.
Die GKV-Vergütung bleibt eng begrenzt. Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen die Punktwerte 2027 bis 2029 höchstens um die Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt steigen, ausgenommen sind unter anderem IP- und FU-Leistungen und die verkürzte PAR-Strecke [2]. Prüfen Sie deshalb jedes Quartal, wo Ihre Praxis im Budget Ihrer KZV steht. Mehr dazu im Beitrag Budgetierung: Wo sie steht.
Patienten
| Kennzahl | So berechnen Sie sie | Woran messen | Wie oft |
|---|---|---|---|
| 9. Recall-Quote | Patienten mit Kontrolle im Kalenderjahr ÷ aktive Patienten | eigenes Vorjahr | quartalsweise |
| 10. HKP-Umsetzungsquote | Begonnene Heil- und Kostenpläne ÷ erstellte Pläne, in Euro | eigenes Vorjahr | quartalsweise |
| 11. Offene Forderungen | Offene Privatrechnungen über 30 Tage, in Euro | eigenes Vorjahr | monatlich |
Die Recall-Quote ist Ihr Frühindikator für künftigen Umsatz. Sie nützt auch Ihren Patienten: Wer als Erwachsener mindestens einmal im Jahr zur Untersuchung kommt, erhält nach fünf Jahren 70 statt 60 Prozent Festzuschuss, nach zehn Jahren 75 Prozent [4]. Messen Sie die HKP-Quote in Euro, nicht in Stück. Ein abgelehnter Implantatplan wiegt mehr als drei nicht umgesetzte Füllungen. Offene Forderungen binden Liquidität, die Ihrem Unternehmen fehlt.
Team
| Kennzahl | So berechnen Sie sie | Woran messen | Wie oft |
|---|---|---|---|
| 12. Fluktuation und offene Stellen | Abgänge ÷ Mitarbeitende im Jahr, dazu Tage bis zur Neubesetzung | rund vier Monate je ZFA-Stelle | halbjährlich |
Die Zahnmedizinische Fachangestellte war 2024 der Beruf mit dem größten Fachkräftemangel in Deutschland, offene Stellen blieben im Schnitt vier Monate unbesetzt [5]. Jeder Abgang kostet Sie also Behandlungszeit, Einarbeitung und oft Abrechnungswissen. Die Fluktuation gehört deshalb neben die Finanzzahlen.
So führen Sie die Kennzahlen ein
Für den Vergleich mit anderen Praxen gibt es einen einfachen Weg: Das Zahnärzte-Praxis-Panel erhebt im Auftrag der KZBV jedes Jahr die wirtschaftlichen Daten der Praxen. Wer teilnimmt, erhält eine finanzielle Anerkennung und einen eigenen Praxisbericht mit Vergleich zu Durchschnittswerten anderer Praxen [6].
Wenn die Kennzahlen zur Umsatzqualität hinter Ihren Erwartungen bleiben, liegt es oft an der Erfassung. Ob eine eigene oder externe ZMV dafür besser passt, lesen Sie im Beitrag Eigene ZMV oder externe ZMV-Dienstleistung?.
Häufige Fragen
Woher bekomme ich die Zahlen?
Honorar, Leistungen, Termine und Recall stehen im Praxisverwaltungssystem, Kosten und Gewinn in der betriebswirtschaftlichen Auswertung Ihres Steuerberaters. Die meisten Systeme haben fertige Statistiken, die Sie nur einmal einrichten müssen.
Sind die Durchschnittswerte ein Ziel?
Nein. Sie zeigen, wo Ihre Praxis steht. Eine Praxis mit viel Zahnersatz hat höhere Laborkosten, eine Praxis mit großem Prophylaxe-Team höhere Personalkosten. Wichtiger ist, wie sich Ihre eigenen Werte von Monat zu Monat entwickeln.
Wie viele Kennzahlen sind sinnvoll?
So wenige wie möglich. Zwölf Kennzahlen, monatlich auf einer Seite, sind besser als ein Bericht mit 50 Werten, den niemand liest.
Quellen
- KZBV, Jahrbuch 2025, Kapitel Betriebswirtschaftliche Daten der Zahnarztpraxen (S. 116–121, 130–131), Grundlage Zahnärzte-Praxis-Panel des Zi. Abgerufen am 01.10.2026
- KZV Berlin, GKV-BStabG: Das ist relevant für Zahnarztpraxen (27.05.2026), 27.05.2026. Abgerufen am 01.10.2026
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Textausgabe der Bundeszahnärztekammer, § 5. Abgerufen am 01.10.2026
- KZBV, Bonusheft. Abgerufen am 01.10.2026
- KZV Nordrhein, Fachkräftemangel: ZFA an der Spitze der Engpass-Berufe (23.07.2025), 23.07.2025. Abgerufen am 01.10.2026
- KZBV, Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP). Abgerufen am 01.10.2026
Stand: 01.10.2026. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Regionale Abweichungen der KZVen möglich.
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